122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 37 Seite 2 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

Es gilt nicht nur, endlich die Masern auszurotten, sondern z. B. auch den Gebärmutterhalskrebs zu eradizieren, die Zahl der Influenzatoten so gering wie möglich zu halten, u. v. m. Nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten oder auch gegen Kinderlähmung haben dagegen bei den Schulanfängern bereits im dritten Jahr in Folge abgenommen. Wenn Ärztinnen und Ärzte konsequent impfen würden, wäre die durchschnittliche Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung höher. Krankenkassen, Politik und Medien müssen zeitgleich das Impfbewusstsein durch dauerhafte Information konsequent fördern. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte haben im Rahmen des Behandlungsvertrages zwischen ihnen und Patientinnen und Patienten die rechtliche Pflicht (§§ 630a ff. BGB), Patienten oder die Eltern bzw. Sorgeberechtigten im Rahmen der vorgesehenen Routineuntersuchungen auf Möglichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit indizierter Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten hinzuweisen. Zusätzlich haben sie die Pflicht, Patienten über die Folgen einer unterlassenen Impfung zu informieren. Diese Pflicht besteht unabhängig von der persönlichen ärztlichen Auffassung und möglichen subjektiven Bedenken oder Vorbehalten.

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