122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 118 Seite 1 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Die Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung darf die Patientenversorgung nicht gefährden

Beschluss

Auf Antrag von Christine Neumann-Grutzeck und Dr. Wolf von Römer (Drucksache Ib - 118) unter Berücksichtigung des Antrags von Dr. Susanne Johna, PD Dr. Andreas Scholz und Dr. Silke Engelbrecht (Drucksache Ib - 118a) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 sieht einen gravierenden Pflegekräftemangel in deutschen Krankenhäusern. Er begrüßt deshalb die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen, um die Patientenversorgung zu verbessern. Die in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) verankerten Sanktionsmechanismen bei Unterschreitung der Untergrenzen lösen aber Bettenkürzungen an besonders versorgungssensiblen Bereichen, wie z. B. Intensivstationen, aus, weil zurzeit das benötigte Personal schlichtweg nicht verfügbar ist.

Der 122. Deutsche Ärztetag fordert deshalb:

eine Ausbildungsoffensive für Pflegekräfte, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Vergütung,

um auch die Pflegekräfte wieder für die Patientenversorgung gewinnen zu können, die derzeit in anderen Berufen arbeiten.

Begründung:

Seit Januar 2019 gilt in Deutschland die PpUGV für die vier pflegeintensiven Bereiche Intensivmedizin, Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie. Kliniken, die Pflegepersonaluntergrenzen nicht einhalten, müssen mit Vergütungsabschlägen oder einer Verringerung der Fallzahl rechnen. Die Umsetzung ist jedoch problematisch, weil die Verordnung kurzfristig viele Krankenhäuser dazu zwingt, Betten abzubauen oder ganze Stationen zu schließen. Davon sind besonders Intensivstationen betroffen. Die Untergrenzen können zurzeit nicht eingehalten werden, weil es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige ausgebildete Pflegekräfte gibt. Das führt bei gleichbleibenden Patientenzahlen in

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 133 von 317

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