122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 48 Seite 3 von 3

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

Mit Blick auf die medizinische Versorgung ist für Patientinnen und Patienten die Gewissheit von entscheidender Bedeutung, dass der Arzt seine Empfehlung ausschließlich am medizinisch Gebotenen und am Patientenwohl ausrichtet, ohne sich dabei von ökonomischen Anreizen leiten zu lassen. Die vorgeschlagene Regelung soll der Sicherung der Qualität ärztlicher Tätigkeit, deren Unabhängigkeit und damit auch der Patientensicherheit dienen. Es geht darum, Einflüsse fernzuhalten, die zu stark auf finanzielle Interessen fokussiert sind und dabei die genannten Ziele außer Acht lassen. Mit Blick auf zugelassene Krankenhäuser enthalten die Landeskrankenhausgesetze der Bundesländer zum Teil bereits Regelungen, die der Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit dienen sollen. Diese Regelungen sind auszubauen und konsequent umzusetzen. Mit Blick auf MVZ in der Trägerschaft von Krankenhäusern hat der Bundesrat bereits gefordert, die Bindung an einen fachlichen und regionalen Bezug vorzusehen. Diese auch von den ärztlichen und zahnärztlichen Körperschaften getragene Forderung ist unvermindert aktuell. Nur so kann verhindert werden, dass Kapitalinvestoren die Trägerschaft eines Krankenhauses dazu missbrauchen, die im SGB V vorgegebene Begrenzung des Gründerkreises von MVZ zu umgehen.

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