122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 33 Seite 1 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Medizin vor Ökonomie - Ärzte-Codex als Wegweiser ärztlichen Handelns - Patienten sind keine Kunden!

Beschluss

Auf Antrag von Dr. Klaus Reinhardt, Dr. Ulrich Schwiersch, Dr. Adelheid Rauch und Wolfgang Gradel (Drucksache Ib - 33) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019:

Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 begrüßt den unter Initiierung und Federführung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) entwickelten Klinik-Codex und dessen Weiterentwicklung zum Ärzte-Codex als Wegweiser ärztlichen Handelns in Klinik und Praxis. Der 122. Deutsche Ärztetag bestärkt alle Ärztinnen und Ärzte darin, sich aktiv und persönlich dem Klinik-Codex und Ärzte-Codex anzuschließen. Die entsprechende Urkunde sollte jeder Bewerbung insbesondere um eine ärztliche Leitungsfunktion in abhängiger Beschäftigung beigefügt sein! Alle Ärztinnen und Ärzte müssen sich in ihrem ärztlich und ethisch einwandfreien Verhalten, das gegebenenfalls primär kaufmännisch orientierten Zielsetzungen – insbesondere in den Kliniken – entgegensteht, der aktiven und wirksamen Unterstützung durch die gesamte Ärzteschaft und deren Selbstverwaltungsgremien – insbesondere im Konfliktfalle – sicher sein. Die einzelnen Ärztekammern sind aufgefordert, auf die Einhaltung ihrer jeweiligen ärztlichen Berufsordnung mit der gebotenen Aufmerksamkeit und mit dem erforderlichen Aufwand aktiv hinzuwirken und die darin enthaltenen Regelungen im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte und ihrer Patientinnen und Patienten durchzusetzen. Dazu gehört, alle Dienstverträge und Zielvereinbarungen der leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte im Hinblick auf etwaig unzulässige – primär ökonomisch und an betriebswirtschaftlicher Nutzenoptimierung orientierte – Regelungen zu überprüfen und diese ernsthaft und wirkungsvoll zu sanktionieren, wodurch die leitenden Krankenhausärzte im Übrigen aus dem vielfach unwürdigen Verhandlungsdilemma im Setting zum jeweiligen Krankenhausträger befreit würden. Die betriebswirtschaftlich problematische Situation vieler Krankenhäuser ist im Übrigen klar zu adressieren: Den Kostenträgern und politischen Entscheidern muss klar sein, dass ein unbegrenztes Leistungsversprechen an die Bevölkerung einerseits und eine artifiziell und primär beschäftigungspolitisch begründete Mittelbeschränkung andererseits in einem unauflösbaren Widerspruch zueinander stehen.

Begründung:

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 147 von 317

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