122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 02 Seite 3 von 3

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

Nach § 20f SGB V ist der Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen bislang ausschließlich Angelegenheit der Landesverbände der Sozialversicherungsträger und der in den Ländern zuständigen Stellen. Die Landesärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zukünftig als Partner der Vereinbarungen im Gesetzestext explizit mit aufgeführt werden.

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