122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 57 Seite 1 von 1

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Berufsbezeichnung Psychotherapeut

Beschluss

Auf Antrag von Dr. Paula Hezler-Rusch, Dr. Christoph Freiherr Schoultz von Ascheraden, Dr. Norbert Fischer, Prof. Dr. Michael Faist, Dr. Roland Freßle, Dr. Kurt Amann, Dr. Regina Herzog, Dr. Jörg Woll, Dr. Robin T. Maitra und Dr. Joachim Suder (Drucksache Ib - 57) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019: Wie bereits in den Stellungnahmen der Bundesärztekammer festgehalten, bekräftigen die Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetages 2019 die Notwendigkeit, die Provenienz der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits in der Berufsbezeichnung klarzustellen. Für die Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Psychotherapie wäre die Berufsbezeichnung "Psychologische/r Psychotherapeut" angemessen, da es sich bei dem grundständigen Bachelorstudiengang um ein Psychologiestudium handelt. Die Ärztinnen und Ärzte mit psychotherapeutischer Ausbildung sollten die Berufsbezeichnung "Ärztliche Psychotherapeutin oder Ärztlicher Psychotherapeut" tragen.

Begründung:

Da sowohl in der ärztlichen Weiterbildungsordnung wie in der vorgesehenen und noch zu erstellenden psychologischen Weiterbildungsordnung die Weiterbildungsinhalte geregelt werden, sollte auch die Berufsbezeichnung sachgerecht und nicht politisch motiviert sein.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 162 von 317

Stimmen Ja: 0

Stimmen Nein: 0

Enthaltungen:0

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