122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll
Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 73 Seite 1 von 1
122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019
TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache
Titel:
Substitution in Justizvollzugsanstalten
Beschluss
Auf Antrag von Dr. Heidemarie Lux, Dr. Peter Hoffmann und Doris M. Wagner (Drucksache Ib - 73) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 fordert den Gesetzgeber auf, in der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) einen Passus speziell für Justizvollzugsanstalten (JVAs) aufzunehmen, der die Delegation der Ausgabe von Substitutionsmitteln auch an Justizvollzugsbeamte erlaubt. Bei der Vielzahl der in den JVAs zu substituierenden Patientinnen und Patienten und dem nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden medizinischen Personal wäre hier eine Ausnahme zwingend erforderlich. Die JVAs stellen einen streng abgegrenzten Versorgungsbereich dar, der sich mit der Versorgung in der ambulanten Medizin nicht vergleichen lässt. Diesem Umstand sollte mit einer speziellen Regelung Rechnung getragen werden. Die immer wieder angeprangerte unzureichende medizinische Versorgung von Suchtkranken in JVAs mit Substitutionsmitteln liegt nicht am mangelnden Willen der JVA- Ärzte, sondern an den Rahmenbedingungen.
Angenommen:
Abgelehnt:
Vorstandsüberweisung:
Entfallen:
Zurückgezogen:
Nichtbefassung:
Beschlussprotokoll Seite 174 von 317
Stimmen Ja: 0
Stimmen Nein: 0
Enthaltungen:0
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