122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 107 Seite 1 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache Prüfung der Gefahren vor dem flächendeckenden Ausbau des 5G- Mobilfunknetzes Titel:

Vorstandsüberweisung

Der Beschlussantrag von Dr. Detlef Lorenzen und Dr. Joachim Suder (Drucksache Ib - 107) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 fordert die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft auf, die gesundheitlichen Auswirkungen der 5G-Technologie vor deren flächendeckendem Ausbau zu prüfen.

Begründung:

Die medizinisch-biologische Bewertung von elektromagnetischen Feldern wird weiterhin wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Gleichwohl hat der Expertenausschuss der Internationalen Krebsagentur (IARC) aufgrund neuer Studien eine Höherbewertung seiner bisherigen Einstufung ("möglicherweise krebserregend") auf „krebserregend“ angeregt. Es geht dabei auch um den Streit, wie viel an elektromagnetischer Strahlung eine Gesellschaft aus industriepolitischen Gründen heraus ertragen muss. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und die gesundheitlichen Auswirkungen der 5G-Technologie zu untersuchen und zu diskutieren – bevor diese flächendeckend eingesetzt wird! Es ist geplant, den neuen Mobilfunkstandard 5G mit einer unüberschaubaren Anzahl an neuen Sendeanlagen flächendeckend auszubauen. Aufgrund des höheren benutzten Frequenzbereiches (3,5 - 3,7 GHz und geplant 24 - 86 GHz) können mit dieser Technologie zwar mehr Daten für die "vernetzte digitale Zukunft" (u. a. autonomes Fahren, Internet der Dinge, Smart Grid, Smart City) transportiert werden, die Sendeanlagen haben aber eine deutlich verkürzte Reichweite, wodurch die elektromagnetische Strahlenbelastung der Umwelt weiter ansteigen wird. Die Mobilfunktechnologie steht im Verdacht, unsere Gesundheit zu schädigen. Hochfrequente elektromagnetische Felder werden seit 2011 von der Internationalen Krebsagentur als möglicherweise krebserregend eingestuft (Klasse 2B) und mit der Gefahr durch Benzindämpfe, Chloroform und dem Pflanzengift DDT gleichgesetzt. Es mehren sich die Hinweise, dass mit diesen Technologien ernste Gesundheitsprobleme einhergehen.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 189 von 317

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