122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 115 Seite 1 von 1

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Honorierung der Leichenschau

Beschluss

Auf Antrag von Dr. Steffen Grüner, Dr. Tilman Kaethner und Klaus-Peter Schaps (Drucksache Ib - 115) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019:

Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 fordert: Keine EBM'isierung der freien Gebührenordnung der Ärzte.

Begründung:

Nach dem Entwurf zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - vorgelegt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 12.04.2019 - soll die Leichenschau ab dem 01.01.2020 besser bewertet werden. Die vorläufige Leichenschau soll dann mit 110,51 Euro, die endgültige Leichenschau mit 165,77 Euro vergütet werden. Die in den Legenden integrierten Zeitvorgaben in den beiden Leistungskomplexen sind abzulehnen, da dieser EBM-Angleichungsversuch einen schwerwiegenden Eingriff für unsere freiheitliche GOÄ darstellt. Bei einer Leichenschau kommt es zudem bekanntlich - wie bei jeder Untersuchungsleistung - nicht auf die (zeitliche) Quantität der Leistung, sondern deren Qualität an. Die rigiden Zeitvorgaben "kriminalisieren" den Durchführenden, wenn die Leichenschau zum Beispiel bei einem bekannten Patienten unter dem vorgegebenen Zeitlimit durchgeführt wird und dann möglicherweise zu unwürdigen Diskussionen führen könnte. Außerdem wird der Zeitaufwand für das Aufsuchen einer Leiche, welches im ländlichen Bereich durchaus eine Stunde oder mehr dauern kann, nicht berücksichtigt. Hier sollte eine Kilometerpauschale eingeführt werden.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 194 von 317

Stimmen Ja: 0

Stimmen Nein: 0

Enthaltungen:0

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