122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 44 Seite 1 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Wiederaufnahme einer zwölfmonatigen Weiterbildungszeit für die Zusatzbezeichnung Allergologie

Vorstandsüberweisung

Der Beschlussantrag von Prof. Dr. Claudia Borelli, Dr. Josef Pilz, Dr. Herbert Arthur Zeuner, Doris M. Wagner, Dr. Cem Bulut, Dr. Joachim Suder und Dr. Wolfgang Lensing (Drucksache Ib - 44) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen: Während des 121. Deutschen Ärztetages 2018 wurde entgegen dem im Novellierungsprozess von den Weiterbildungsgremien eingebrachten Vorschlag (mit einer zwölfmonatigen Weiterbildungszeit) beschlossen, den Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Allergologie nur berufsbegleitend ohne die Ableistung von Weiterbildungszeiten (oder vorgeschriebenen Kurszeiten) zu ermöglichen. Aus Gründen der Qualitätssicherung und Patientensicherheit sowie Haftungsfragen ist eine zwölfmonatige Weiterbildungszeit unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß dem zwischen der Bundesärztekammer, den Landesärztekammern und den Fachgesellschaften beratenen Vorschlag notwendig. Einfügung (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO): Zusatzbezeichnung Allergologie: Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO: Für die Qualifizierung ist eine zwölfmonatige Weiterbildungszeit unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte erforderlich. In den meisten anderen europäischen Ländern (16) wird die Allergologie nicht als Zusatz- Weiterbildung, sondern als eigenständige Facharztdisziplin geführt. Von allen Zusatz- Weiterbildungen (56) in der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 sind lediglich drei weitere ohne vorgeschriebene Weiterbildungszeit zu erhalten. Für acht Zusatz- Weiterbildungen sind nur Kurse zu absolvieren, bei acht Zusatz-Weiterbildungen werden, neben Kursen, Fallseminare/Praxis verlangt, davon können die Fallseminare bei fünf Zusatz-Weiterbildungen durch Weiterbildungszeit ersetzt werden (sechs – zwölf Monate). Die Allergologie als besonders komplexes Gebiet eignet sich nicht für die grundsätzlich begrüßenswerte Möglichkeit der berufsbegleitenden Weiterbildung ohne vorgeschriebene Weiterbildungszeit. Die 2018 beschlossene (Muster-)Weiterbildungsordnung wird entsprechend geändert.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 200 von 317

Stimmen Ja: 0

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Enthaltungen:0

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