122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 78 Seite 2 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

wurde nicht über die Zusatz-Weiterbildungen abgestimmt. Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde beauftragt, die Beschlussfassung über den Abschnitt C (Zusatz- Weiterbildungen) der (Muster-)Weiterbildungsordnung herbeizuführen. Diese erfolgte im November 2018. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) bitten aus folgenden Gründen die Zusatz- Weiterbildung Mammographie für Frauenärzte zu ermöglichen: Die operative Therapie des Mammakarzinoms auf höchstem Niveau setzt eine qualifizierte Ausbildung im Bereich der bildgebenden Diagnostik der Brust voraus. Mammographie, Ultraschall und MRT müssen nicht nur beherrscht werden, um Befunde dreidimensional zuordnen zu können, sondern auch, um diese Befunde markieren zu können und die Lage der Markierungen mit komplementärer Bildgebung präoperativ zu überprüfen. Zwingend ist ebenfalls die Befundung der Operationspräparate, die jetzt schon mit Kleingeräten im Operationssaal direkt durchgeführt. Solche Mammographiegeräte im Operationssaal müssen durch die Operateure bedient und die Bilder interpretiert werden können. Im Mammographie-Screening befunden viele Gynäkologinnen und Gynäkologen die Aufnahmen und leiten als programmverantwortliche Ärzte Screening-Einheiten (z. B. Hildesheim, Tübingen) und/oder ein Referenzzentrum (z. B. Marburg). Auch z. B. das radiologisch geleitete Referenzzentrum für das Mammographie-Screening in München befürwortet die Zusatz-Weiterbildung für Gynäkologen. Ohne die Möglichkeit der Zusatz-Weiterbildung Mammographie würde sich die operative Therapie des Mammakarzinoms in den Brustzentren, in denen heutzutage beinahe ausschließlich die Therapie erfolgt, verschlechtern, würden sich die R1-Raten erhöhen, würde die intraoperative Zielsteuerung aufgegeben, und die Operationen wieder "blind" erfolgen. Neben den durch eine erhöhte R1-Resektionsrate evidenten Nachteilen für die betroffenen Frauen wäre mittelfristig auch ein volkswirtschaftlicher Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spürbar.

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