122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 137 Seite 1 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Keine "Sozialdetektive" für Versicherungsleistungen bei Invalidität und Berufsunfähigkeit wie in der Schweiz

Vorstandsüberweisung

Der Beschlussantrag von PD Dr. Andreas Scholz (Drucksache Ib - 137) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 sieht mit größter Besorgnis die Entwicklung im Schweizer Versicherungssystem mit "Sozialdetektiven", die den Patientinnen und Patienten nachspüren, um die Zulässigkeit von Invaliden- und Berufsunfähigkeitsansprüchen zu prüfen. Der 122. Deutsche Ärztetag unterstützt die Schweizer Ärztinnen und Ärzte, dass die Beurteilung einer Invalidität oder Berufsunfähigkeit eine genuine ärztliche Beurteilung ist und bleiben muss. Außerdem müssen in Zweifelsfällen von positiv erteilten Bescheiden seitens der Versicherungen diese durch ärztliche Begutachtung ermittelt werden und nicht, wie durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als unzulässig beschieden, durch den Einsatz von Sozialdetektiven. Dieser Einsatz von Sozialdetektiven, inzwischen durch eine Volksabstimmung gesetzlich gedeckt, wird vom 122. Deutschen Ärztetag, wie von einem Teil der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, kritisch gesehen. Der 122. Deutsche Ärztetag verwahrt sich gegen potenzielle Gedankenspiele mancher Politiker, die sich für den Einsatz solcher Sozialdetektive erwärmen können. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam 2016 aufgrund einer Klage einer Betroffenen zu dem Schluss, im Schweizer Sozialversicherungsrecht fehle die Grundlage für solche Eingriffe in die Privatsphäre. Aufgrund dessen kam es zu einer Gesetzvorlage, die zu einer Volksabstimmung über den Einsatz solcher Sozialdetektive zur Überprüfung auf Anlass der Versicherungen führte. Dieser wurde in der Schweiz weit positiv beschieden. Hinsichtlich der Befugnisse von Sozialdetektiven kommen Staatsrechtler in wissenschaftlichen Beiträgen zum Schluss, dass vom Wortlaut her ein Blick durchs Fenster ohne Vorhänge aufs Ehebett des Versicherten möglich wäre, sofern der Sozialdetektiv dabei auf der Straße stünde. Denkbar wäre daher auch der Einsatz von Drohnen. Damit dürften Sozialversicherungen in der Schweiz tiefer in die Privatsphäre eindringen, als dies Polizistinnen und Polizisten bei der Verbrechensverfolgung rechtlich erlaubt wäre. Neben diesen tiefen Eingriffen in die Privatsphäre ist die grundsätzliche Logik des Einsatzes von Begründung:

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 219 von 317

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