122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. II - 09 Seite 1 von 1

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP II

Wenn die Arbeit Ärzte krank macht

Titel:

Arbeitszeitgesetz in deutschen Krankenhäusern zur Geltung bringen

Beschluss

Auf Antrag von Dr. Florian Gerheuser, Dr. Peter Hoffmann, Doris M. Wagner, Dr. Meike Lauchart, Dr. Claus Beermann, Michael Krakau und Dr. Sven Christian Dreyer (Drucksache II - 09) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019: Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 fordert die zuständigen Behörden (bspw. Gewerbeaufsichtsämter) auf, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) im ärztlichen Dienst deutscher Krankenhäuser aktiv und regelmäßig zu überprüfen.

Begründung:

Das Arbeitszeitgesetz soll die zeitliche Überlastung und damit die gesundheitliche Gefährdung auch von Ärztinnen und Ärzten minimieren und dient damit mittelbar dem Patientenschutz. Mängel in Organisation und Personalplanung führen neben dem Kostendruck und dem durch schlechte Arbeitsbedingungen verursachten Ärztemangel dazu, dass in vielen deutschen Krankenhäusern Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz an der Tagesordnung sind. Die Behandlung von Notfällen kann in Akutkliniken nicht als Grund für eine Arbeitszeitverletzung anerkannt werden, weil sie regelmäßig und vorhersehbar erforderlich wird und damit als integraler und alltäglicher Bestandteil der Tätigkeit bei der Personaleinsatzplanung zu berücksichtigen ist.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 231 von 317

Stimmen Ja: 0

Stimmen Nein: 0

Enthaltungen:0

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