122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 104 Seite 2 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

vollständigen Offenlegung von Interessenkonflikten gibt es beispielsweise auch in Belgien, Dänemark und Frankreich. Die verfasste Ärzteschaft hat schon auf dem 116. Deutschen Ärztetag 2013 die Offenlegung aller Zuwendungen der Industrie, orientiert am PPSA, gefordert. Diese Forderung wird in einer Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in Abstimmung mit der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2019 unterstrichen. Die Einführung einer gesetzlichen Transparenzverpflichtung sollte durch Festlegung einer verpflichtenden Transparenz von Interessenkonflikten in der MBO- Ä ergänzt werden. Beispielsweise könnte in § 30 der MBO-Ä folgender Satz hinzugefügt werden: "Finanzielle und sonstige geldwerte Zuwendungen von Herstellern von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten sind über eine dafür vorgesehene Stelle offenzulegen". Auf diesem Weg kann die Ärzteschaft selbst Verantwortung übernehmen und aktiv werden. Ein entsprechendes Register könnte bei der Bundesärztekammer eingerichtet werden.

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