122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 100 Seite 1 von 1

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik – Allgemeine Aussprache

Titel:

Ärztliche Ethik gilt auch für ärztliches Handeln im Auftrag von Behörden

Beschluss

Auf Antrag von Dr. Andreas Botzlar, Dr. Florian Gerheuser und Dr. Peter Hoffmann (Drucksache Ib - 100) beschließt der 122. Deutsche Ärztetag 2019:

Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 erinnert die Ärztinnen und Ärzte daran, dass ärztliches Handeln auch im Rahmen von Inanspruchnahmen durch Behörden (insbesondere z. B. bei Patientinnen und Patienten in Haft oder bei Abschiebung etc.) an den ethischen und medizinischen Grundsätzen ausgerichtet sein muss, die in den Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern und den Grundsätzen des Genfer Gelöbnisses niedergelegt sind. Entsprechende Tätigkeiten sollen nicht ohne entsprechende persönliche Vorbereitung übernommen werden. Verstöße gegen diese Grundsätze sind durch die jeweils zuständige Berufsaufsicht der ärztlichen Selbstverwaltung entsprechend zu ahnden.

Begründung:

In den letzten Jahren kam es mehrfach zu Verstößen gegen die ärztliche Berufsordnung (MBO-Ä) und unser Genfer Gelöbnis im Zusammenhang mit der Beurteilung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, insbesondere bei Abschiebungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und ihren Kindern. Dies schadet nicht nur dem einzelnen Patienten, dessen Wohl für uns an erster Stelle stehen muss, sondern wirft auch ein schlechtes Licht auf unseren Berufsstand insgesamt. Das notwendige Vertrauen in die Neutralität und Professionalität ärztlichen Handelns ist hierdurch bedroht.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 44 von 317

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