122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. Ib - 56 Seite 2 von 2

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

wieder verschieben, weil es fortwährend zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der notwendigen Technik gekommen war. Voraussetzung für die Fristverlängerung ist allerdings, dass Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur bereits verbindlich bestellt haben und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen können. Über die Art des Nachweises entscheidet die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Praxen nicht an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen, verstoßen zudem gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Auch dafür können Sanktionen drohen, z. B. ein Disziplinarverfahren.

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