Kybergnachrichten Dezember 2018

KybergAKTUELL

Einheimischenmodell „Am Neuen Weg“ – Miet- statt Eigentumswohnungen

Im Rahmen des Einheimischenmodells „Am Neuen Weg“ werden, wie berichtet, auch zwei Geschosswohnungsbauten entstehen. Diese Einheimischenwohnungen sollten zunächst als Eigentumswohnungen veräußert werden. Nachdem mittlerweile neue Leitlinien für eine europarechtskonforme Ausgestaltung von Einheimi- schenmodellen vorliegen, hat sich der Gemeinderat im Oktober 2018 entschieden, diese ca. 24 Wohnun- gen nun als Mietwohnungen an Einheimische zu vergeben. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind vor allem zwei Punkte: Einerseits handelt es sich bei den leitlinienkonformen Einheimischen- modellen um Sozialmodelle, d.h. ausschlaggebend für den Grundstücks- und/ oder Wohnungserwerb ist die soziale Bedürftigkeit des Personenkreises. Das Ortsansässigkeitskriterium darf zwar noch im Rahmen der Auswahlentscheidung (Bepunktung der Bewerbungen) berücksichtigt werden (maximal 5 Jahre), allerdings ist die Ortsansässigkeit kein Zulassungskriterium für eine wirksame Bewerbung. Somit kann sich ein jeder Haushalt, völlig unabhän- gig vom jetzigen Wohnort, um dieses gemeindlich subventionierte Wohneigentum bewerben, solange er unter die festgelegten Einkommens- und Vermö- gensgrenzen fällt. Aufgrund des hohen Siedlungsdrucks im Bal- lungsraum München hätte eine entsprechende Antragsflut auf die Gemeinde zukommen können. Andererseits sehen die EU-Leitlinien für Einheimi- schenmodelle fixe Einkommens- und Vermögens- grenzen vor, die mit den bereits sehr hohen und weiter steigenden Grundstücks- und Baupreisen im Ballungsraum München nicht in Einklang zu bringen sind. Eine Finanzierung von Wohneigen- tum ist damit nahezu ausgeschlossen, weshalb auch der bayerische Städtetag für diese hochprei- sigen Gebiete zu Mietwohnungen für Einheimi- sche rät. An der Ausschreibung der Reihenhäuser wurde dieses Finanzierungsparadoxon bereits deutlich, weshalb 5 der 19 Reihenhäuser erst über

ein offenes Bieterverfahren seitens der Gemeinde veräußert werden konnten. Noch kurz zum weiteren Vorgehen und zum groben Zeitplan: Geplant und gebaut werden die zwei Geschosswohnungsbauten mit ca. 24 Wohnungen von der Baugesellschaft München Land, an der die Gemeinde Oberhaching auch beteiligt ist. Eigentü- mer und Bauherr der Gebäude und des Grundstücks bleibt die Gemeinde Oberhaching. Über die Anzahl der Wohnungen, deren Größe und Zuschnitt soll im Frühjahr 2019 entschieden werden. Im Anschluss sind die Pläne für die Baugenehmigung weiter auszuarbeiten und die Baukosten zu ermitteln, um die daraus resultierenden Mietpreise kalkulieren zu können. Auf Basis dieser Parameter hat dann der Gemeinderat über den Kriterienkatalog für die Vergabe dieser Mietwohnungen an Einheimische zu entscheiden. Die Bewerbungsphase wird sich zeit- lich an dem sich im Laufe des kommenden Jahres weiter konkretisierenden Bauzeitenplan orientieren. Die Gemeindeverwaltung rechnet aktuell mit einem Baubeginn im Frühjahr 2020 und mit der Fertigstel- lung der ca. 24 Wohnungen bis Herbst 2021. Sobald nähere Einzelheiten zu den Wohnungen, den Mietpreisen, dem Kriterienkatalog und dem Zeit- plan, insbesondere hinsichtlich der Bewerbungspha- se, absehbar sind, informieren wir die Öffentlichkeit selbstverständlich über die Kyberg Nachrichten und über die Gemeindehomepage.

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12/2018

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