Kybergnachrichten Dezember 2018

UmweltTHEMEN

Umwelttipp des BUND Naturschutz

Mindesthaltbarkeitsdatum

Haltbarkeit eines Produktes“, also bis wann es seine ursprünglichen Eigenschaften bewahrt. Es wird vom zur Kennzeichnung Verpflichteten, in der Regel dem Hersteller, aufgrund von langjährigen Erfahrungen oder aufgrund von Lagerversuchen eigenverant- wortlich festgelegt. Nach Ablauf des Datums erlischt diese „Garantie“ über die spezifische Eigenschaft, d.h., die Haftung geht auf denjenigen über, der die Ware in den Verkehr bringt. Dieses haftungsrechtli- che Risiko ist der Hauptgrund, warum sogenannte „überlagerte“ Lebensmittel vom Handel zumeist entsorgt werden. Tipps für den Alltag / Haushalt Der Kampf gegen das große Wegwerfen ist denkbar einfach und schont ganz nebenbei den Geldbeutel. Oberstes Gebot im eigenen Heim ist dabei die Be- wahrung der Übersicht im Kühl- und Vorratsschrank. Bei der Überprüfung der Lagerbestände sollten abgelaufene Lebensmittel immer einer sensori- schen Prüfung unterzogen werden. Einwandfreie Eigenschaften wie Aussehen, Geruch, Geschmack, Konsistenz sind für zahlreiche Lebensmittelgrup- pen ein Garant für einen unbedenklichen Verzehr trotz Überschreitung des MHD. So sind feuchte, also wasserhaltige Lebensmittel generell weniger lang lagerfähig als trockene. Aber auch Milch-/Fleisch-/ Fisch-Erzeugnisse sind oft noch lange und unbe- denklich genießbar. Um mikrobiologischem Verderb vorzubeugen ist bei gefrorener/gekühlter Ware auf die Einhaltung der Kühlkette zu achten. Verschim- melte Ware (z.B. Brot, Marmelade) ist jedoch gesund- heitsschädlich und sollte deshalb unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden. Im Handel wird aus Gründen der Haftung Ware nahe dem MHD-Ablauf vermehrt zu reduzierten Preisen angeboten. Vor allem Milch- und Milcherzeugnisse sind dann günstig zu haben, obwohl sie teilweise noch Wochen und Monate verwertbar sind. Umrüh- ren beim Joghurt reicht beispielsweise meist aus, um ihn wieder cremig werden zu lassen. Trockene Produkte wie Kaffee, Tee, Kakao, Nudeln, Reis, Getreide allgemein, Hülsenfrüchte, etc., sind bei

Pro Jahr werden derzeit weltweit Nahrungsmittel imWert von gut einer

Billion Euro vernichtet. In 2012 hat eine Forscher- gruppe der Universität Stuttgart im Auftrag des Bun- desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft herausgefunden, dass der Handel nur einen kleinen Teil dazu beiträgt. Demnach sind es vor allem Privat- haushalte, in denen fast zwei Drittel aller Lebensmit- telabfälle anfallen. Statistisch gesehen wirft damit jeder Deutsche jährlich knapp 82 Kilogramm noch verzehrbare Lebensmittel in die Tonne. Das hat vor allem mit einem kleinen Datumsstempel zu tun, der häufig missverstanden wird: dem Mindesthaltbar- keitsdatum. Definition Beim Verkauf von abgepackten Lebensmitteln, sogenannten „Fertigpackungen“ ist bis auf wenige Ausnahmen das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichnungs- element. Es ist vom Verbrauchsdatum zu unterschei- den, das bei – in mikrobiologischer Hinsicht – sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z.B. Hackfleisch) anzugeben ist. Das MHD ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel „unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält“. Es besitzt diese spezifische Eigenschaft nicht mehr, wenn sich die Zusammensetzung des Lebensmittels soweit geän- dert hat, dass es in seiner ernährungsphysiologischen Wirkung/Zusammensetzung, beispielsweise dem Vitamingehalt, wenn er besonders herausgestellt wird, seinem Genusswert, also in Geruch oder Geschmack, oder seiner Brauchbarkeit (beispielsweise der Triebfä- higkeit der enthaltenen Hefe) gemindert ist. Praktische Bedeutung Der Ablauf des MHD bedeutet nicht, dass das Lebensmittel damit automatisch wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Das MHD ist vielmehr das Datum für die „voraussichtliche

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12/2018

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