Hartmannbund Berufsstarterbroschüre

3. VON DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG BEFREIEN LASSEN Wer Mitglied einer Ärztekammer ist, wird Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk dieser Kammer. (Dazu schickt Ihre Ärztekammer Ihnen automatisch Anmeldeunterlagen zu). Vorteil: Ihre Versorgung ist im Ruhestand Arbeitnehmer werden Sie – ebenfalls automatisch – Mitglied in der DRV. Um diese Doppelmitgliedschaft zu vermeiden, müssen Sie einen Befreiungsantrag an die DRV stellen. Das Formular hierfür finden Sie auf der Homepage der DRV. www.hartmannbund.de/befreiung_ rentenversicherung Wann: Spätestens drei Monate nach Ar beitsbeginn muss der Antrag auf Befreiung gestellt worden sein. Einmal für Immer? Nein! Bei jedem Job wechsel muss ein neuer Befreiungsantrag gestellt werden. Das gilt sogar für eine we sentliche Änderung der Betätigung im be stehenden Arbeitsverhältnis. Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich von uns beraten! Senden Sie eine Mail an recht@hartmannbund.de oder rufen Sie uns an: 030 206 208-58. besser als in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Als

Und eine Bescheinigung Ihres Hausarztes über eine gesundheitliche Eignungsuntersuchung, die bestätigt, dass Sie aus gesundheitlicher Sicht zur Ausübung des Arztberufes befähigt sind. Je nach Bearbeitungsaufwand kostet der Approbationsantrag zwischen 80 und 200 Euro. Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich von uns beraten! Telefon: 030 206 208-25, medizinstudium@hartmannbund.de 2. BEI DER LANDESÄRZTEKAMMER ANMELDEN Wer ärztlich tätig ist, muss sich bei der Landesärztekammer anmelden, in deren Bereich die Arbeitsstelle angesiedelt ist. Wer nach Erhalt der Approbationsurkunde (noch) nicht ärztlich tätig ist, kann sich freiwillig bei der Kammer des eigenen Wohnortes anmelden und erhält auf An trag bereits einen Arztausweis – muss aber bereits monatliche Mitgliedsbeiträge zahlen. Wie: Meldeunterlagen können Sie bei der jeweiligen Kammer anfordern. Wann: Die Anmeldung sollte fristgerecht (die Frist variiert von Kammer zu Kammer) – in der Regel innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn – erfolgen.

Haben Sie Fragen? Lassen Sie sich von uns beraten! Telefon: 030 206 208-31, weiterbildung@hartmannbund.de

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