Cellitinnen 1_2020

Lehren | Lernen

Pflegeausbildung neu geregelt Die sogenannte ‚Generalistik‘ ist seit diesem Jahr in Kraft

bildung orientiert sich an diesen Herausforderungen und nicht aus- schließlich am Lebensalter.

Was wird anders – was bleibt

Die Ausbildung wird künftig wie folgt strukturiert sein: Alle Auszubildenden der generalis- tischen Pflegeausbildung werden ihre praktischen Einsätze in der am- bulanten Pflege, in einer Senioren- einrichtung, im Krankenhaus und in der Kinderkrankenpflege absolvie- ren. In den Lehrbetrieben – Akutkli- nik, stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege – ist der Auszu- bildende die längste Zeit eingesetzt. Dieser Schwerpunkt wird dann in der Berufsurkunde als sogenannte ‚Vertiefung‘ ausgewiesen. Ab dem Frühjahr 2020 sind daher in einer Klasse Auszubildende aus den ver- schiedenen Praxisorten, die ihre Erfahrungen an die Mitschüler wei- tergeben. Im Gesetz werden darüber hinaus erstmals sogenannte ‚Vorbehalts- aufgaben‘ für die Pflegefachkräfte definiert, die allein in den Händen der Pflegefachkräfte liegen. Diese umfassen pflegerische Aufgaben wie die Feststellung des Pflege- bedarfs, die Gestaltung und Steue- rung des Pflegeprozesses sowie die Qualitätssicherung. Die Ge- setzgebung zu diesen Vorbehalts- aufgaben dient in erster Linie dem Schutz der Patienten und Senioren- hausbewohner. Sie sollen sicher

Der Pflegeberuf soll attraktiver wer- den und aktuellen gesellschaftli- chen Entwicklungen Rechnung tragen. Das hat sich die Politik auf die Fahne geschrieben und dazu 2017 das ‚Pflegeberufege- setz‘ verabschiedet. Die dreijäh- rigen Pflegeausbildungen Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Gesundheits- und Kin- derkrankenpflege, werden infolge dieses Gesetzes zu einem neuen Beruf ‚Pflegefachfrau/Pflegefach- mann‘ vereint. Die generalistische Pflegeausbildung ist seit diesem Jahr in Kraft. Nur noch als Sonder- weg besteht die Möglichkeit, im dritten und letzten Ausbildungsjahr den Schwerpunkt Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkranken- pflege mit den alten Berufsbezeich- nungen zu wählen. Diese Speziali- sierungen haben Nachteile, wie die fehlende europäische Anerkennung und die Festlegung der Lerninhalte auf lediglich eine Altersstufe der

zu pflegenden Menschen im letz- ten Jahr der Ausbildung. In dem Schwerpunkt Altenpflege kommt es sogar zur Absenkung des zu erwer- benden Kompetenzniveaus. Aus diesen genannten Gründen werden beide Pflegeschulen ausschließlich die generalistische Ausbildung mit der neuen Berufsbezeichnung an- bieten. Die Änderung zur generalistischen Ausbildung wurde notwendig, da auf der einen Seite der steigende Anteil älterer und hochaltriger Men- schen häufig einen hohen Bedarf an medizinisch-pflegerischer Be- treuung erforderlich macht. Diese Pflege erfolgt dann in stationären Senioreneinrichtungen oder durch ambulante Pflegedienste. Auf der anderen Seite gibt es im Kranken- haus immer mehr Patienten mit Demenz, die einen hohen Bedarf an sozial-pflegerischer Betreuung haben. Die generalistische Aus-

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