Berufsreifeprüfung am BFI Wien

PRÜFUNG AN DER PRÜFUNGSSCHULE | EXTERNIST(INN)ENPRÜFUNG („EXTERNE PRÜFUNG“)

Mindestens eine Prüfung muss extern an einer öffentlichen oder einer mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule abgelegt werden. Wenn Sie nur drei Fächer absolvieren müssen, weil Ihnen ein Prüfungsfach anerkannt wird, so ist ebenfalls eine der drei Prüfungen extern abzulegen. Wir empfehlen Ihnen bereits vor Ablegung der ersten Prüfung, im Idealfall vor Besuch der Kurse, die Fachbereichswahl mit der Prüfungsschule abzuklären! Spätestens vor dem externen Prüfungsantritt muss an der Prüfungsschule um Zulassung angesucht werden. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie die Berechtigung zur Berufsreifeprüfung anzutreten und eine Bestätigung über den zu absolvierenden Fachbereich. Sie können die externe Prüfung nur an der Schule ablegen, an der Sie um Zulassung angesucht haben. Nach der Zulassung ist ein Wechsel der Prüfungsschule nicht mehr möglich.

Sie können bereits vor der Zulassung mit den Vorbereitungslehrgängen am BFI Wien beginnen!

DIE PRÜFUNGSSCHULE IST, ZUSAMMENGEFASST, DIE SCHULE AN DER SIE

• um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ansuchen, • sich den Fachbereich bestätigen lassen, • bereits abgelegte Prüfungen, die den Fachbereich oder ein anderes Fach ersetzen, anerkennen lassen (siehe „Prüfungsanerkennung“) • die externe Prüfung ablegen und • nach Ablegung aller Teilprüfungen und Einreichung aller Teilprüfungszeugnisse das Gesamtzeugnis der Reifeprüfung erhalten.

HINWEIS ZUR ZENTRALMATURA

Die standardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung (Zentralmatura) findet an allen Erwachsenen- bildungseinrichtungen ab 1. April 2017 statt. Die schriftlichen Klausurarbeiten aus Deutsch und Mathematik werden ab diesem Stichtag in ganz Österreich, an einem vom Ministerium festgelegten Prüfungstag und mit österreichweit einheitlichen Prüfungsangaben abgelegt.

12

Made with FlippingBook - Online magazine maker