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So gehen Gemeinden beim Schutz vor Naturgefahren als Gewinner hervor

Hagel, Sturm und Überschwemmungen verursachen in der Schweiz Gebäude­ schäden von durchschnittlich 275 Millio­ nen Franken pro Jahr. Informieren Ge­ meinde und Baubehörden frühzeitig über geeignete Schutzmassnahmen bei Um oder Neubauten, sparen sie sich und den Bauherren Kosten und viel Ärger. Parterrewohnungen unter Wasser, Morast im Keller, überschwemmte Strassen: Die Bilder, die wir im Sommer immer wieder am Fernsehen und auf Online-Portalen sehen, zeigen grosse Schäden an Gebäu- den.Viele davon liessen sichmit geeigne- ten baulichen Massnahmen vermeiden. Auch Gemeinde- und Baubehörden ste- hen in der Pflicht: Denn wer bei einem Um- oder Neubau frühzeitig an Schutz- massnahmen denkt, kann diese oft mit wenig Aufwand realisieren. Die Investi- tionen machen sich bezahlt: Über die Le- bensdauer eines Gebäudes oder dessen Bauteile betrachtet, übersteigt der finan- zielle Nutzen die aufgewendeten Kosten oft deutlich. Lassen sich dadurch Schäden an kommunaler Infrastruktur verhindern, profitieren davon auch die Gemeinden. Schäden und Umtriebe verhindern Dabei geht es nicht nur um den Schaden an sich. Stehen eine Lager- oder Produk- tionshalle mit technischer Infrastruktur oder ein Serverraum im Untergeschoss unterWasser, kann einTotalschaden mit langem Betriebsunterbruch entstehen. Müssen nach einem Hagelereignis an einem grossen Gebäude alle Lamellen- storen ersetzt werden, dauert dies meh- rere Wochen. In der Zwischenzeit sind die Räumlichkeiten praktisch unbenutz- bar, weil ausgerechnet im Hochsommer die Beschattung fehlt. Beide Schäden hätten sich mit einfachen konzeptionel- len und technischen Massnahmen ver- hindern lassen. Gemeinden haben es in der Hand Die Gefahrenkarten zeigen zwar, ob und wie stark ein Grundstück durch Hoch- wasser und andere Naturgefahren ge- fährdet ist. Hagel, Sturm und starker Regen können aber überall in der Schweiz auftreten. Und sie sind für ca. 80 Prozent der Gebäudeschäden verant-

Keystone/Walter Bieri

wortlich.Will man diese verhindern, kön- nen auch Gemeindebehörden einen Beitrag leisten und Flyer und andere Planungshilfen von «Schutz vor Natur- gefahren» anbieten. Zudem können sie bei Baugesuchen Fragen wie diese klä- ren: Sind Türen, Lichtschächte und Fens- ter über der maximalen Überschwem- mungshöhe geplant? Hat es vor der Einfahrt in Garagen oder Tiefgaragen eine Schwelle? Sind hagelgeprüfte Ma- terialien vorgesehen? Individualisierter NaturgefahrenCheck Die Plattform www.schutz-vor-naturge- fahren.ch umfasst einen Naturgefah- ren-Check, der auf die spezifischen Be- dürfnisse von Hauseigentümern und Bauherren, Ingenieuren und Spezialis- ten sowie Architekten und Fachplanern zugeschnitten ist. Das Online-Tool be- rücksichtigt die individuelle Situation (Neubau oder Umbau), das Gebäudeteil (z.B. Fassade) und die verschiedenen Naturgefahren. Es schlägt konkrete Massnahmen vor und bietet Planungs- hilfen sowie Checklisten. Weiterbildungsangebote für Gemeinden Mitarbeitende der Gemeinden finden auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch auch interessante Aus- und Weiterbil- dungsangebote. Insbesondere der ein- tägige «Workshop Kommunikationstech- nik im Risikodialog» und das zweitägige «Starter Kit Gebäudeschutz Naturgefah-

ren» sind für Gemeinden ideale For- mate. Für Fachleute, die in Gemeinden beratend tätig sind, empfiehlt sich die neuntägigeAusbildung zur «Fachperson Gebäudeschutz Naturgefahren», die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Einmalige Allianz wichtiger Akteure Die Plattform www.schutz-vor-naturge- fahren.ch wurde von den Kantonalen Gebäudeversicherungen ins Leben ge- rufen und wird heute von einer für die Schweiz einmaligen Allianz wichtiger Akteure im Bereich Gebäudeschutz getragen: den Kantonalen Gebäudever- sicherungen, dem Schweizerischen Ver- sicherungsverband SVV, dem Hausei- gentümerverband Schweiz HEV, dem Schweizerischen Ingenieur- und Archi- tektenverein SIA sowie dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken VSKB.

Auskünfte und Bezug von Informationsmaterial: Schutz vor Naturgefahren c/o VKF Bundesgasse 20 3001 Bern Telefon 031-320 22 11 E-Mail kommunikation@ schutz-vor-naturgefahren.ch

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