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KURZNACHRICHTEN AUS DEN GEMEINDEN

Zermatt (VS) Bundesgericht stoppt Verkauf unter Ausländern In Zermatt wollte eine Italienerin ihr ge- erbtes Haus einemHolländer verkaufen. Die Behörden des KantonsWallis bewil- ligten das Geschäft mit der Begründung, dass die Wohnung vor Inkrafttreten der Lex Koller im Eigentum der Italienerin war. Deshalb sei ein Weiterverkauf an einen anderen Ausländer rechtmässig und entspreche der gängigen und oft- mals angewendeten Praxis. Das Bundes- gericht hat dieser Praxis ein Ende gesetzt und eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz (BJ) gutgeheissen. Zermatt habe keine Kontingente für den Verkauf von Wohnungen an Ausländer, begrün- deten die Lausanner Richter ihren Ent- scheid. Ausschlaggebend war für sie war dieTatsache, dass Zermatt keiner Förde- rung des Fremdenverkehrs bedarf und daher auch nicht als Fremdenverkehr- sort aufgelistet wird. Nur in solchen Or- ten können die zuständigen kantonalen Behörden einenWohnungsverkauf unter imAusland lebendenAusländern bewil- ligen. DerVerkauf vonWohnungen unter Ausländern ist in Zermatt und anderen grossen Tourismusstationen demnach nicht mehr möglich. sda Zürcher Gemeinden Für mehr Gemeindemitsprache bei KESB-Entscheiden Eine betroffene Gemeinde soll mitreden können, wenn die Kindes- und Erwach- senenschutzbehörde (KESB) eine teure Massnahme anordnen will: Eine Mehr- heit der zuständigen Zürcher Kantons-

ratskommission sprach sich Ende Juni für eine entsprechende parlamentari- sche Initiative aus. Die interkommunalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehör- den ordnen weisungsunabhängig Mass- nahmen an – die Kosten dafür hat die betroffene Gemeinde zu übernehmen. Eine parlamentarische Initiative der FDP verlangt deshalb, dass die Gemeinden stärker einbezogen werden: Sie sollen vorgängig eine Gelegenheit zur Stel- lungnahme erhalten, wenn sie durch eine von der KESB geplante Massnahme wesentlich tangiert werden. Die Kom- mission spricht von einem Dilemma: Einerseits seien die KESB an einen star- ken Daten- und Informationsschutz ge- bunden. Andererseits wüssten die Ge- meinden gerne, wofür und weshalb sie bezahlen müssten. Mit den beantragten Gesetzesanpassungen soll nun zumin- dest der Spielraum, der zum Informa- tionsaustausch bestehe, besser ausge- nutzt werden. Der Zürcher Regierungsrat spricht sich gegen die parlamentarische Initiative aus. Damit die Gemeinden Stellung beziehen könnten, müssten sie die KESB-Akten kennen, hält er fest. Doch sei es fraglich, ob eine entspre- chende Einsichtnahme gemäss Bundes- recht überhaupt zulässig wäre. sda

SP und Grüne dagegen. Die neue Rege- lung wurde bei der zweiten Beratung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes beschlossen. Die Befürworter des auto- matischen Datenaustausches betonten, pro Gemeinde und Jahr seien im Durch- schnitt drei Sozialhilfeempfänger betrof- fen. Bei einem Wohnortswechsel könn- ten die Akten zwischen den Gemeinden bereits jetzt ausgetauscht werden. SVP, FDP und CVP machten sich für die neue Regelung stark. SP und Grüne sowie EVP/BDP und GLP kritisierten die Pläne. Die Regierung erachtet den Datenaus- tausch als unverhältnismässig. Die Ge- meinden sollten selber entscheiden, ob und in welcher Form der Austausch not- wendig sei. Die neue Bestimmung werde den Gemeinden viel Aufwand, jedoch kaum Nutzen bringen. sda Im Kanton Solothurn sollen Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Aus- weis C) auf kommunaler Ebene ein Stimm- undWahlrecht erhalten können. Nach dem Regierungsrat unterstützt auch die Justizkommission des Kantons- parlaments diese Forderung. Sie ent- spricht einem Volksauftrag, der von mehr als 200 Personen unterzeichnet wurde. Als nächsten Schritt muss nun der Kantonsrat entscheiden, ob er den Volksauftrag für erheblich erklären will. Ist dies der Fall, muss die Regierung einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Bis- her sind im Kanton Solothurn mehrere politische Anläufe zur Einführung des Ausländerstimmrechts gescheitert. sda Solothurner Gemeinden Neuer Anlauf für Stimm- und Wahlrecht für Ausländer

Aargauer Gemeinden Meldung bei Umzug von Sozialhilfebezügern

Wenn ein Sozialhilfebezüger im Kanton Aargau in eine andere Gemeinde zügelt, so werden seine Daten künftig automa- tisch an die neueWohngemeinde weiter- geleitet. Das hat der Grosse Rat mit 73 zu 54 Stimmen beschlossen. SVP, FDP und CVP waren dafür – Regierungsrat,

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SCHWEIZER GEMEINDE 7/8 l 2017

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