Mattpost 1 | 03/2007

NEWS

Hundeverbot Das Halten von Hunden ist in Wohnungen der Baugenossenschaft Matt grundsätzlich nicht erlaubt. Der Vorstand hält an diesem Verbot auch in Zukunft fest.

Peter Joller In letzter Zeit er- hielten wir verschiedene Anfra- gen betreffend dem Halten eines Hundes. Seit der Gründung der BaugenossenschaftMatt imJahre 1953 ist das Halten von Hunden nicht erlaubt . Dieses Verbot wurde durch den Vorstand der Baugenossenschaft Matt anläss- lich der letzten Klausurtagung bekräftigt. Es ist unbestritten, dass die ein oder andereWohnungwegen die- semVerbot nicht sofort vermietet werden konnte. Die positiven Er- fahrungen durch das Verbot der Hundehaltung macht dieses kleine Manko aber bei weitem wieder gut. Bei einem Kauf einer

neuen Liegenschaft kann es na- türlich sein, dass bestehendeMie- ter einen Hund besitzen, in sol- chen Fällen und wirklich nur in solchen Ausnahmefällenwird das

Halten bis zu deren Ableben erlaubt. Neue Anfragen werden auch in Zukunft rigoros abgelehnt.

Vesna Manojlovska Caraviellio

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