MeddelelserFraRentekArchivet_1878

erkennen, wasgestalt Wir auf eure uns gethane schriftliche allerunterthänigste Vorstellung für gut befunden haben, dasz nachstehende Resolutiones und Expeditiones, deren Ausfertigung bey Unserer Rente-Cammer geschiehet und welche bisher von Uns selbst unterzeichnet worden, als: alle Resolutiones wegen Pacht-Stücke, die auf gewisze Jahre oder auf Leb-Zeit bäuerlich ausgethan werden, nebst den in letzterem Fal auszufertigenden Concessionen oder Confirmationen, als darunter insonderheit die Krügereyen mit gehören, alle Holtz-Ausweisungs-Ordres, alle Resolutiones wegen der Holtz- und Jagt-Brüche, alle Resolutiones wegen Nachlaszes in der Pacht, alle Resolutiones wegen Erlaszung der Brüche contra sextum et ob anticipatum concubitum, alle Resolutiones in Stempelungs-Sachen, alle Resolutiones wegen Erlaszung der Brüche bey zu spät eingesandten Rechnungen, Beantwortung der Notaten etc. alle Resolutiones wegeti Caution der Hebungs-Bediente, nach der Verordnung de ao. 1743, alle Resolutiones in Strandungs-Fällen wegen Schen­ kung unsers dritten Theils von den geborgenen Güthern, wann bloserdings Unsere Unterthanen dabey interessiret sind, alle Resolutiones wegen Erlaszung des Abzugs-Pfen­ nings nebst den desfälligen Declarationen und Concessionen, wann die Gelder in Unsern Reichen und Landen verbleiben, alle Resolutiones und Expeditiones betr. die Befreyung von dem sogenannten Fodestaufns-Recht auf Unsern Güthern im Königreich Dännemarck, alle Expeditiones auf die Krügereyen, welche entweder neu angeleget oder auf die Nachkommen bestätiget werden, beides im Königreich Dännemark als auch im Königreich Norwegen, und

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