Geschäftsbericht 2022

BZO-REVISION

Revision der Bau- und Zonenordnung

Seit der Fusion der Stadt Luzern mit der ehema ligen Gemeinde Littau im Jahr 2010 gibt es auf dem Stadtgebiet zwei Bau- und Zonenordnungen (BZO): Die BZO Littau aus dem Jahr 2008 und die BZO Luzern aus dem Jahr 2013. Zurzeit werden die Bau- und Zonenordnungen der Stadtteile Littau und Luzern zu einer einheitlichen Bau- und Zonenordnung zusammengeführt. In der BZO werden die Rahmenbedingungen für das Bau en detailliert und grundeigentümerverbindlich geregelt. Der Vorstand setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, gute Bedingungen für die zukünftige Entwicklung der Liegenschaften zu sichern. Für die geplante Zusammenführung der zwei Bau- und Zonenordnungen gibt es einerseits praktische Gründe: die eingehenden Baugesuche müssen in der Stadtverwaltung bis heute auf die Einhaltung zwei unterschiedlicher Bau- und Zonenordnungen geprüft werden. Andererseits hat sich seit 2008 auch das kantonale Baugesetz geändert: die in Littau und Reussbühl noch bestehende Ausnützungsziffer soll durch die Überbauungsziffer ersetzt werden. Die Stadt Luzern hat für die Gebiete der ehemali gen Gemeinde Littau einen Entwurf für eine neue Bau- und Zonenordnung erarbeitet und 2021 einer öffentlichen Mitwirkung unterbreitet. Die öffentliche Auflage fand 2022 statt. Nach der Einsprachebe handlung wird der Stadtrat dem Grossen Stadtrat voraussichtlich Ende 2023 Bericht erstatten, so dass 2024 die Volksabstimmung stattfinden kann. Eine Genehmigung durch den Regierungsrat wird frühes tens Ende 2024 erwartet. Der Vorstand der BG Matt hat sich mit der laufen den Revision der Bau- und Zonenordnung intensiv befasst. Basierend auf einer Analyse aller Liegen schaften hat er sich im Rahmen der Mitwirkung dort eingegeben, wo der Vorschlag des Stadtrats seinen Einschätzungen und Absichten nicht entsprachen. Dies war insbesondere bei den Liegenschaften im Längweiher, an der Luzernerstrasse, im Matthof und im Gebiet Flurstrasse/Zimmeregg der Fall. Hier

deckte der Vorschlag des Stadtrats teilweise nicht einmal den heutigen Bestand ab. Dies würde bei spielsweise das Anbauen von Balkonen oder Trep penhäusern verunmöglichen. Bei mehreren der genannten Liegenschaften konnten in den Verhandlungen mit der Stadt gütliche Einigun gen erzielt werden. Bezüglich der Luzernerstrasse 150, dem Matthof 6–14 und der Längweiherstrasse reichte der Vorstand der Baugenossenschaft jedoch eine Einsprache ein. Bei diesen Liegenschaften sind aus seiner Sicht die Voraussetzungen für die zu künftige Entwicklung mit der vorliegenden Version der BZO nicht genügend erfüllt. Die von der Stadt Luzern vorgesehenen, tiefen Dichten erschweren die zukünftige Entwicklung unnötig. Eine Überbauungs ziffer von 0,2 wie im Matthof wäre auch im ländlichen Raum noch zurückhaltend; eine Ziffer von 0,15 wie an der Längweiherstrasse entspricht sogar eher einer Villenzone als einer städtischen Bebauung. Bei der Luzernerstrasse 150 wäre in Zukunft eine Gebäude höhe von 20m möglich, während der Bestand heute bei rund 36m liegt. Die Einspracheverhandlung hat im März stattgefun den. Je nach Ausgang der Behandlung im Grossen Stadtrat steht der BG Matt anschliessend noch die Möglichkeit einer Beschwerde an den Regierungsrat offen. Die BG Matt verfügt aktuell über kein unüberbautes Bauland. Dem Vorstand ist es jedoch gerade auch im Hinblick auf mögliche Ergänzungs- und Neubauten wichtig, einen Beitrag zur qualitätsvollen Siedlungs entwicklung nach innen und zur städtischen Strategie für die Förderung von bezahlbarem Wohnraum zu leisten. Dafür braucht es gute Voraussetzungen, und für diese wird sich der Vorstand der BG Matt auch in Zukunft mit viel Engagement einsetzen.

Roger Sonderegger Mitglied Vorstand

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