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kollekte, oder Tafel, ‘oder anderem Einkommen der Kirche;* sein Sälarium'von 40ÖRdlr. jährlich zu reichen, und scheint es also, als ob schon damals der Unterhalt des Predigers der Gemeinde überwiesen wurde. Eine endliche Ordnung dieses Ver­ hältnisses geschah, wie bekannt, durch die Privilegien vom Jahre 1678 (s. Urk. 3). i‘‘ /f :| -: i;V ..¡•••••. m ; "' Die Belagerung Kopenhagens durch den schwedischen König Carl Gustav hiriterliess auch der Kirche ein Andenken. Eine feindliche Kugel traf den Kirchthurm. Diese Kugel wurde später mit folgender Inschrift in die Kirchenmauer gesetzt:1" 1' '■ ’Vl!: V! ■ n > , n ■ ! „Anrio 1659 i'i'i :: ^ j)je KUgei um Set. Peter tracht i ;: ' " ' ^ , i"ii uov / D am it die Schwerd’ ihm nieder lagt -1' : • - :'A in^ii *>., -Vorm Jahr im Herbst %Ionat; ' lol-if-j*! :.l ?n|ri"l i ) W i e tapfer' damals diese Stat ’ ; ^ ■ 1 Duj.gjj Gottes Gnad gewehret sich, 't w.il. pov ri !! ^ j r(j Kindes Kind vergessen nicht.“ 1) !i:'7 Nach'dem Kriege mit Schweden, welcher die schlechte Verfassung des Reiches offenbar machte, wurde, wie bekannt, dem Könige Friedrich III. auf dem Reichstage zu Kopenhagen, am 13; öctober 1660, die erbliche Regierung übertragen. Der Reichstag, welcher' bisher mit dem Könige die Regierungs­ gewalt getheilt hatte, wurde aufgehoben und dagegen für die einzelnen Fächer der Verwaltung besondere Collegien errichtet. Durch die Acte vom 10 . Januar 1661 wurde dem' Könige die unbeschränkte Alleinherrschaft oder Souveränität übertragen. Bürger und Geistliche vereinigten sich zum Kampfe gegen den übermächtigen Adel, und das bisherige Wahlreich wurde zum erblichen Königreich. . Dies Alles ist bekannt. Weniger bekannt dürfte indessen dieThatsache sein, dass die Häupter der Verschwörung gegen

*) Jonge, a. a. 0. S. 31—22.

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