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i.-iV. ii «':,i y Wie dann allemahl einer Unserer Vornehmsten'Ministern welchen die Gemeinde dazu vorschlagen Und begehren wiirdt, vönUnsz als Patronus constituiret, so über1 die Kirche in­ spection haben, und bey vorfallenden Nohtwendigkeiten, deren Aufnehmen und Bestes suchen solle. i r ! c i;'.\ ni •(:■< ; ¡1 -:!i * •:{ i >j ;; .a.tob t* .* ;,' ..u.> J:}f ■ i Esz sollen auch allezeit Zweene der Vornehmsten und wohlbegüterten Bürger ausz der Gemeine zu, Eltesten der Kirchen erwehlet werden, auchi in solchem Ambte die Zeit ihres Lebens verbleiben, Esz seyn dann dasz Wir dieselbige anderwertig zu Unseren Diensten fodern, oder auch dass Sie wegen üblen Verhaltens oder anderer erheblichen Ubrsachen cassiret würden, da sichs auch begeben solte, dasz die Eltesten der Kirchen hohen Alters oder anderer Leibes indisposition halber, unvermögendt, solchenfalls sollen denenselben Zweene andere gute Männer aus der Gemeine adjungiret werden. bj; 8 . Auszer diesen sollen gleiohfallsz ausz der Gemeine Zweene Ehrbare und begüterte Bürger zu Vorstehern der Kirchen ver­ ordnet werden, welche Vier Jahr lang; in solcher Function N stehen, und in wehrender Zeit der Kirchen Bestes und Auf­ nehmen allewege mit suchen,und befördern helfen, auch der Kirchen Einnahme und Auszgaben richtig annotiren davon Jedes Jahr nach inhalt des zehenden Articuli, gebührende richtige Rechnung ablegen,, selbe justificiren und sich davor quitiren laszen. . >; ¡.r,;- .iby.% dßiu. i 9. »'I >t i ,r?>iJ':i -v. Nachdem auch dann und wan sich einige Fromme und Christliche Hertzen gefunden,* welche zu Gottes Ehre und der Kirchen Besten zu Unterhaltung der Prediger Wittwen, Teutschen Schulen und Hauszarmen, einige gewisse Mittel und Capitalien testamentiret und vermachet, alsz sollen ,zu . 6 *;-.}».*•.}ti!;ii«ubA i r > h ü {

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