AKWL MB 2-2014 - 20.02.2014

11 pharmazeutische praxis

AKWL MB 02/ 2014

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln durch Apotheker/innen und PTA Neu: Nachweis der Sachkunde und regelmäßige Fortbildung verpflichtend

Zum 14. Februar 2012 ist zunächst das novellierte Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG), im Nachgang dazu am 6. Juli 2013 die neue Pflanzenschutz-Sachkundever- ordnung in Kraft getreten. Die Re- gelungen dieser Rechtstexte finden auch auf die Abgabe von Pflanzen- schutzmitteln in öffentlichen Apo- theken Anwendung. Als Nachweis der Pflanzenschutz- Sachkunde genügt nicht mehr nur eine abgeschlossene Ausbildung, ein abgeschlossenes Studium oder eine bestandene Sachkundeprüfung. Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich an- wenden, zum Pflanzenschutz beraten, andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen, Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen – auch über das Internet –, benötigen einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat und haben die Pflicht, sich alle drei Jahre fortzu- bilden. Bisher sachkundige Personen, wie z. B. Apotheker/innen und PTA, die vor dem 14. Februar 2012 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können bis spätestens zum 26. Mai 2015 einen Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises beim Pflanzenschutzdienst NRW der Land- wirtschaftskammer stellen. Für die Bearbeitung wird eine Ver- waltungsgebühr in Höhe von 40 Euro erhoben. Der Sachkundenachweis, der nur in Verbindung mit dem Per-

sonalausweis gültig ist, wird voraus- sichtlich ab September 2014 ausgege- ben werden. Neu ist auch, dass sachkundige Per- sonen jetzt verpflichtet sind, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstel- lung eines Sachkundenachweises eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fort- oder Weiterbil- dungsmaßnahme wahrzunehmen, um eine Verlängerung des Sachkun- denachweises beantragen zu kön- nen. Für Apotheker/innen und PTA, die vor dem 14. Februar 2012 ihre Aus- bildung abgeschlossen haben, steht die erste Fortbildungsmaßnahme zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2015 an. Apothe- ker/innen und PTA, die nach dem 14. Februar 2012 ihre Ausbildung abge- schlossen haben, können den Sach- kundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erlangen, in- dem sie zunächst eine Prüfung nach Pflanzenschutz-Sachkundeverord- nung ablegen. Um die Berechtigung zur Abgabe von Pflanzenschutzmit- teln nicht zu verlieren, besteht auch hier die Pflicht, sich im Drei-Jahres- Rhythmus fortzubilden. Ausführliche Informationen zu die- sem Thema wie z. B. das Antrags- formular, den Kontakt zum Pflan- zenschutzdienst NRW, Termine von Fort- und Weiterbildungsveranstal- tungen diverser Anbieter finden Sie auf der Internetseite der Land- wirtschaftskammer NRW (www.

landwirtschaftskammer.de) und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl. bund.de).

Impressum

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 2/2014

Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe,

Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251/520050, Fax: 0251/521650, E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de

Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter Layout Michael Schmitz, Petra Wiedorn

Mitarbeiter/-innen an dieser Ausgabe Klaus Bisping, Dr. Claudia Brüning, Wolfgang Erdmann, Bernhard Hielscher, Carolin Kampruwen, Stefan Lammers, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Ulrike Teerling, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt der Apothekerkam- mer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Redaktionsschluss für Ausgabe 3/2014, die am 25. April 2014 erscheint, ist der 21. März 2014. Der Bezugs- preis ist für die Mitglieder der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe im Kammerbei- trag enthalten.

Auflage: 7.550 Exemplare

Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- bers.

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

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