AKWL MB 2-2014 - 20.02.2014

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versorgungswerk / IN MEmoriam

AKWL MB 02/ 2014

5. § 4 „Rechnungslegung“ Abs. 5 wird wie folgt ergänzt:

In Memoriam

„(5) Ein sich ergebender Fehlbetrag ist, soweit er aus kapitalmarktindu- zierten Verlusten oder des Nichterreichens des Rechnungszinses resultiert, aus der Zinsschwankungsreserve und - sofern diese nicht ausreicht - aus der Verlustrücklage und - sofern diese nicht ausreicht - aus der Rückstel- lung für satzungsgemäße Beitragsrückerstattung zu decken. Sonstige Fehlbeträge sind aus der Verlustrücklage und, sofern diese nicht ausreicht, aus der Rückstellung für satzungsgemäße Beitragsrückerstattung zu de- cken. Ein danach verbleibender Bilanzverlust ist durch Herabsetzung der Leistungen oder durch Erhöhung der Beiträge oder durch beide Maßnah- men auszugleichen. Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.“

Es verstarben die Kolleginnen und Kollegen: Boecker, Gerd (Hagen), Apotheker im Ruhestand am 30. Juli 2013, im 90. Lebensjahr. Spelsberg, Käthe (Lüdenscheid), Apothekerin im Ruhe- stand am 7. September 2013, im 90. Lebensjahr. Brückner, Dieter (Lüdenscheid), Apotheker im Ruhestand am 27. September 2013, im 82. Lebensjahr. Kuper, Monika (Rietberg), Apothekerin im Ruhestand am 12. November 2013, im 68. Lebensjahr Beyer, Malte (Siegen), Apotheker im Ruhestand am 13. November 2013, im 76. Lebensjahr. Dr. Cnyrim, Roland (Brilon), Apotheker im Ruhestand am 16. November 2013, im 65. Lebensjahr. Heinrichs, Wilhelm (Billerbeck), Apotheker im Ruhestand am 19. November 2013, im 77. Lebensjahr. Garmann, Clemens (Rheine), Apotheker im Ruhestand am 29. November 2013, im 98. Lebensjahr. Hübner, Hans (Herford), Apotheker im Ruhestand am 20. Dezember 2013, im 80. Lebensjahr. Wißing, Christa (Hagen), Apothekerin im Ruhestand am 23. Dezember 2013 im 74. Lebensjahr. Lülff, Wolfram (Beverungen), Besitzer der Marien-Apothe- ke in Beverungen, am 24. Dezember 2013, im 62. Lebens- jahr. Hauke, Sigrid (Beelen), angestellte Apothekerin am 29. Dezember 2013 im 65. Lebensjahr. Hanfland, Hildegard (Bochum), Apothekerin im Ruhestand am 6. Januar 2014, im 92. Lebensjahr. Pielke, Elisabeth (Münster), Apothekerin im Ruhestand am 9. Januar 2014, im 92. Lebensjahr. Feldkamp, Erika (Münster), Apothekerin im Ruhestand am 10. Januar 2014, im 76. Lebensjahr. Küpper, Edmund (Warburg), Besitzer der Hirsch-Apotheke in Warburg am 12. Januar 2014, im 59. Lebensjahr. Dr. Kreitz, Klaus (Gelsenkirchen), Apotheker im Ruhestand am 17. Januar 2014 im 85. Lebensjahr. Herr Dr. Kreitz war Mitglied der 5. bis 7. Kammerversammlung von 1969 bis 1978 sowie Beauftragter für den Kreis Gelsenkirchen von 1980 bis 1985. Er hat sich um den Berufsstand verdient gemacht. Trappe, Brigitte (Altena), Apothekerin im Ruhestand am 19. Januar 2014, im 73. Lebensjahr. Störk, Erika (Bielefeld), Apothekerin im Ruhestand am 27. Januar 2014, im 101. Lebensjahr.

Beschlussvorlage Redaktionelle Änderungen bzw. redaktionelle Klarstellungen

1. § 8a „Gemeinsame Regelungen für Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand“ Absatz 4 wird wie folgt ergänzt:

„… Satz 2 und Satz 4 gelten entsprechend für den Fall, dass ein Mitglied nach § 7 Abs. 1 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 wegen anderer Gründe aus dem Aufsichtsrat oder Vorstand ausscheidet oder verstirbt mit der Maßgabe, dass in diesen Fällen die jeweilige Kammerversammlung in der nächstfolgenden Sitzung für die Restlaufzeit der Wahlperiode den/ die Nachfolger/in des/der ausscheidenden oder verstorbenen Mitgliedes/ Mitglieder wählt.“

2. § 12 „Befreiung und Teilbefreiung von der Mitgliedschaft im Versor- gungswerk“ Abs. 5 wird wie folgt geändert:

„(5) Über die Befreiung und Teilbefreiung von der Mitgliedschaft ent- scheidet der Vorstand.“

3. § 22 „Leistungsarten, Rechtsanspruch, Zahlungsweise“ Abs. 4 wird wie gefolgt geändert:

„(4) Auf eine Zahlung der Leistungen nach Abs. 1 Buchstabe a) bis c) be- steht vor schriftlicher Antragstellung kein Anspruch.“

Anlage der Satzung, Leistungstabelle 6 wird wie folgt geändert:

Am Ende der Tabelle steht ein kurzer Text „Dabei entspricht X dem Ka- lenderjahr des Alters bei Eheende abzüglich des Geburtsjahres des Aus- gleichspflichtigen bzw. des Ausgleichsberechtigten.“

Artikel II Inkrafttreten

Die vorstehenden Änderungen der Satzung treten mit dem Tag der Ein- stellung in den allgemein zugänglichen Teil der Internetplattform des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, frühestens jedoch zum 01.01.2014, in Kraft. GENEHMIGT Düsseldorf, den 17. Dezember 2013 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Dr. Heinz Siegel ____________________________________________________________________ AUSGEFERTIGT Münster, den 19. Dezember 2013 Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.

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