asecos Katalog 2013/14

Lagerung von Gefahrstoffen in Wannensystemen

Auffangwannen aus Stahl für 3 KTC/IBC à 1000 Liter

In den Paragraphen 62 und 63 des Wasser- haushaltsgesetzes sind die Anforderungen an den Umgang mit gewässergefährdenden Stoffen detailliert beschrieben. Generell gilt, dass Behäl- ter mit entzündbaren und / oder gewässerge- fährdenden Flüssigkeiten in bzw. auf geeigneten Auffangwannen zu lagern sind, so dass einem Auslaufen von Flüssigkeit in ausreichender Art und Weise vorgebeugt wird. Als gewässergefährdend gelten feste, flüssi- ge und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerhebli- chen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen (WHG § 62 Abs. 3).

Gewässergefährdende Stoffe werden nach ihrem Gefährdungspotenzial eingestuft. Dies geschieht mit den folgenden Wassergefähr- dungsklassen: WGK 1 schwach gewässergefährdende Stoffe WGK 2 deutlich gewässergefährdende Stoffe WGK 3 stark gewässergefährdende Stoffe

Gewässergefährdende Stoffe sind mit diesem Symbol ge- kennzeichnet

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts und enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaus- haltsgesetzes (WHG) besagt, dass der Umgang und das Lagern von Gefahrstoffen nur dann zulässig sind, wenn es nach menschlichen Erfahrungen unwahrscheinlich ist, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern eintre- ten könnte.

Großraumwannen für bis zu 3 KTC - geprüft und sicher • zugelassen zur Lagerung gewässergefährdender und entzünd- barer Flüssigkeiten aller Gefährdungsklassen • robuste Konstruktion

Wenn keine Einstufung vorliegt, ist eine Selbst- einstufung durch den Betreiber erforderlich.

Flexibel • optimal zur Lagerung von KTC/IBC • wahlweise lackiert (RAL 5010 enzianblau) oder komplett verzinkt

KTC-Station, Stahl lackiert mit Gitterrosten Bestell-Nr. 23043 n

1.669,00

AUS DEM ARBEITSSCHUTZGESETZ (ArbSchG) § 3: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes (...) zu treffen.“ „Weiterhin hat der Arbeitgeber (...) die erforderlichen Mittel bereitzustellen.“ § 13: „Die Verantwortlichen für die Erfüllung der Pflichten sind neben dem Arbeitgeber von ihm schriftlich beauftragte Personen.“

Zusammenlagerung Bei der Zusammenlagerung in/auf Auffang- wannen ist neben den Zusammenlagerungs- verboten zusätzlich zu beachten, dass keine Stoffe über einer Wanne gelagert werden, die beim „Zusammentreffen“ miteinander reagieren können. Zu beachten sind hierbei nicht nur die Bestän- digkeit, sondern besonders bei den Auffangwan- nen aus Polyethylen auch mögliche exotherme Reaktionen. Bei der dort entstehenden Hitze wird die Statik der Auffangwanne zerstört. In den entsprechenden Regelwerken und Zu- lassungen werden auch Pflichten für den Betrei- ber einer Lagereinrichtung festgelegt. Danach ist dieser verantwortlich für: • den bestimmungsgemäßen Gebrauch • Unterhaltung und Wartung • die Beseitigung von Schäden am Ober- flächenschutz • regelmäßige Überprüfungen Betreiberpflichten Umgang mit Auffangwannen

Aufstellung und Lagerung Behälter, in denen entzündbare oder nicht entzündbare gewässergefährdende Flüssigkei- ten gelagert werden, müssen durch geeignete Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert sein (Schutz des Grundwassers). Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größ- ten Behälters (mind. 10 % der eingelagerten Menge) aufnehmen können. 10 % = 40 Liter / größtes Gebinde = 200 Liter / notwendiges Auffangvolumen der Auffangwanne = 200 Liter ACHTUNG: Bei Lagerung in Wasserschutz- gebieten (soweit zugelassen), muss die ge- samte Lagermenge zurückgehalten werden können (100 %). Beständigkeit Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe der Auffangwanne sowie ihre Ver- träglichkeit mit den eingelagerten Stoffen, muss nachweislich gegeben sein. HINWEIS: Falls aus Beständigkeitslisten keine Vorgaben zu entnehmen sind, kann der Werk- stoff der Auffangwanne dem Werkstoff der Lagerbehälter entsprechen. Auffangwannen aus Polyethylen Einsetzbar für gewässergefährdende Flüssig- keiten sowie Säuren und Laugen; nicht zur Lage- rung entzündbarer Flüssigkeiten verwendbar. Beispiel: • Auffangwanne für 2 Fässer à 200 L

WICHTIG

Zusätzlich ist der Zustand der Auffang- wanne alle 2 Jahre durch Inaugen- scheinnahme zu prüfen. Das Ergebnis ist zu protokollieren und muss auf Verlangen der Unteren Wasserbehörde vorgelegt werden. • Auffangwannen dürfen nur auf regen- geschützten, ebenen Flächen aufgestellt werden. • Ob ein Anfahrschutz notwendig ist, er- gibt sich aus den räumlichen Gegeben- heiten. • Die Gebinde sind auf der Wanne so zu lagern, dass sie nicht über die Wanne hinausstehen. Dadurch wird ein Herun- terfallen verhindert und im Falle einer Leckage werden austretende Flüssigkei- ten aufgefangen. • Wird aus einem Gebinde auf der Wan- ne abgefüllt, so ist darauf zu achten, dass sich die Auslauföffnung über der Wanne befindet. Sollte dies aufgrund der Maße der Gebinde nicht möglich sein, so sollte ein Vorsatzbehälter ver- wendet werden. • Leckagen aus Undichtigkeiten des Hahnes sowie nachtropfende Flüssigkeit werden somit sicher aufgefangen. • Ist die Höhe zur Abfüllung in Kleingebin- de oder ist die Viskosität der Flüssigkeit nicht gegeben, so ist der Einsatz einer erhöhten, geneigten Stellfläche zu empfehlen.

Verzinkter Kannenträger: Vertropfungen werden direkt in die Auffangwanne geleitet Bestell-Nr. 8853 n

70,50

KTC-Station, Stahl verzinkt mit Gitterrosten und Abfüllbock Bestell-Nr. 23045 n

2.081,00

Traglast (kg/m ² )

Auffangwanne Stahl lackiert mit Gitterrosten verzinkt mit Gitterrosten

Abmessungen B x T x H (mm)

Gewicht (kg)

Bestell-Nr.

Preis E 1.669,00 1.838,00 1.913,00 2.081,00 2.155,00 2.324,00 2.398,00 2.575,00 70,50

3280 x 1300 x 420 3280 x 1300 x 420 3280 x 1300 x 820 3280 x 1300 x 820 3280 x 1300 x 820 3280 x 1300 x 820 3280 x 1300 x 820 3280 x 1300 x 820

2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000

375 375 393 393 411 411 429 429

23043 n 22623 n 23044 n 23045 n 23046 n 23047 n 23048 n 23049 n 8853 n

lackiert mit Gitterrosten und einem Abfüllbock verzinkt mit Gitterrosten und einem Abfüllbock lackiert mit Gitterrost und zwei Abfüllböcken verzinkt mit Gitterrost und zwei Abfüllböcken

lackiert mit drei Abfüllböcken verzinkt mit drei Abfüllböcken Kannenträger, Stahl verzinkt

Bitte beachten Sie die für Sie verbindlichen länderspezifischen Vorschriften und Bestimmungen!

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