Continentale puncto 2-2020

Informationen

Freibetrag für Betriebsrenten | Entlastung bei Beiträgen zur Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2020 werden pflichtver - sicherte Mitglieder bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Dafür gibt es einen jährlich steigenden Freibetrag. Allerdings sind technische Anpassungen bei den Zahl- stellen der Betriebsrenten sowie bei der Krankenversicherung notwendig. Die- se sind noch nicht abgeschlossen und werden voraussichtlich noch das ganze Jahr 2020 dauern. Sobald alle Anpas- sungen erfolgt sind, werden wir Ihren Beitrag zur Krankenversicherung selbst- verständlich unaufgefordert überprüfen und eventuell zu viel gezahlte Kranken- versicherungsbeiträge rückwirkend ab Januar 2020 erstatten. Ein gesonderter Antrag oder Widerspruch ist hierfür nicht notwendig. Wie hoch ist der Freibetrag? Für betriebliche Altersvorsorge (Be- triebsrente) gilt seit dem 1. Januar 2020 Continentale Betriebskrankenkasse Sengelmannstraße 120 22335 Hamburg Kostenfreie Servicenummer: 0800 6 262626 Fax 040 526777-1125 kundenservice@continentale-bkk.de www.continentale-bkk.de Geschäftszeiten: Mo–Do: 8–18 Uhr Fr: 8–16 Uhr So erreichen Sie uns

ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro, für den keine Krankenversiche- rungsbeiträge gezahlt werden müssen. Dies entlastet Betriebsrentner spürbar. Dieser Freibetrag wird zudem jährlich angepasst und steigt in etwa mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung an. Der Freibetrag gilt ausschließlich für die betriebliche Altersversorgung (bAV), zum Beispiel monatlich ausgezahlte Betriebsrenten. Dazu gehören auch die Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst und die kirchliche Altersversor- gung. Die Einnahmen aus verschiede- nen Betriebsrenten werden dabei ad- diert. Der Freibetrag gilt nicht für Arbeits- einkommen und andere Versorgungs- bezüge (zum Beispiel aus einem öf- Für welche Renten gilt der Freibetrag?

fentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, berufsständischen Versorgungsleistun- gen, Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte). Bei ein- malig gezahlten Versorgungsbezügen wird die Kapitalleistung auf zehn Jahre umgelegt. Auch hierbei wird der Freibe-

trag monatlich berücksichtigt. Wer profitiert von diesem Freibetrag?

Der Gesetzgeber hat die Entlastung ausschließlich für versicherungspflich- tige Mitglieder der gesetzlichen Kran- kenversicherung eingeführt. Für frei- willig versicherte Mitglieder gilt der Freibetrag nicht.

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