Broschüre Existenzgründung 1

(2) Eigentumsvorbehalt Im Gegenzug wird er regelmäßig die Vereinbarung eines sog. Eigentumsvorbehalts verlangen. Hierunter versteht man eine Vereinbarung darüber, dass Sie die Ware zwar ausgeliefert bekommen, diese bis zur endgültigen Zah- lung allerdings im Eigentum Ihres Lieferanten verbleibt. Damit Sie Ihrem Käufer aber das Eigentum an der Ware verschaffen können, handelt es sich im Geschäftsverkehr regelmäßig um einen sog. „verlängerten Eigentumsvorbe- halt“, bei dem Ihr Lieferant Sie zur Weiterveräußerung er- mächtigt, Sie aber im Gegenzug die künftige Kaufpreisfor- derung gegen Ihren Kunden an ihn abtreten. Ein solcher Lieferantenkredit kann dann immense Bedeutung für Sie haben, wenn Sie für Ihre Existenzgründung einen größe- ren Warenbestand benötigen, den Sie vor Öffnung eines Ladengeschäfts erst einmal anschaffen müssen. Aber auch in der Folgezeit sind Sie oftmals froh, Ihre Waren nicht direkt bezahlen zu müssen. Besteht Ihr Geschäftsmodell jedoch darin, dass Sie selbst Endverkäufer mit Ihren Waren beliefern müssen, so wer- den Ihre potentiellen Kunden ein starkes Interesse daran haben, dass Sie ihnen einen Lieferantenkredit einräumen. Der Vorteil liegt für Sie darin, dass Sie im Falle der In- solvenz Ihres Vertragspartners – im Gegensatz zu den anderen Gläubigern Ihres Vertragspartners – Ihre Befrie- digung nicht aus der Insolvenzmasse suchen müssen, son- dern die von Ihnen gelieferten Waren, deren Eigentümer Sie ja immer noch sind, aussondern, d. h. wieder wegneh- men, können. (3) Dispositionskredit Vom „normalen“ Kredit ist auch der sog. Dispositionskre- dit zu unterscheiden, den Sie von Ihrem privaten Girokon- to kennen dürften. Ein solcher kann für Sie insbesondere dann wichtig werden, wenn Sie gewisse vorhersehbare „fi- nanzielle Engpässe“ überwinden müssen. Dies kommt vor allem vor, wenn Sie von der Abwicklung einzelner Auf- träge oder von bestimmten Saisonphasen abhängig sind, sodass sich Ihr Einkommen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt, sondern es Monate mit überdurchschnittlich hohem und solche mit nur sehr geringem oder gar keinem Einkommen gibt, die es zu überbrücken gilt. Beim Dispositionskredit können Sie, ohne dass dies jedes Mal separat vereinbart werden müsste, ein zu Grunde zu legendes Girokonto bis zu einem gewissen Betrag „über- ziehen“. Sie können also hiervon noch laufende Kosten bezahlen, obwohl Ihr Konto eigentlich „leer“ ist. Hier empfiehlt es sich in einem frühzeitigen Gespräch mit dem Berater bei Ihrer Hausbank einen angemessenen Kre- ditrahmen einzurichten und darzulegen, weshalb Sie die- sen benötigen und unter welchen Umständen Sie ihn nur auszuschöpfen bedenken. Sie müssen jedoch wissen: Bei einem Dispositionskredit unterliegen Sie in aller Regel einer deutlich höheren Zins- last, als dies bei einem „normalen“ Bankkredit der Fall ist.

Deswegen müssen Sie genau Ihre persönlichen Bedürfnis- se erörtern: Brauchen Sie einen Kredit zur langfristigen Finanzierung Ihrer Existenzgründung, z. B. um gewisse Anschaffungen zu tätigen? Dann ist ein „normaler“ Kredit das Richtige für Sie. Benötigen Sie jedoch unter norma- len Umständen keinen größeren Kredit, sondern lediglich eine Absicherung für Notfälle oder finanzielle Engpässe, kann die Vereinbarung eines angemessenen Dispositi- onskredits für Sie ausreichend sein. 3. Öffentliche Fördermittel Neben der rein privaten Finanzierung Ihrer Existenzgrün- dung durch Eigen- und/oder Fremdkapital gibt es eine ganze Reihe öffentlicher Fördermittel, die für Sie interes- sant sein können. Die wichtigsten werden an dieser Stelle kurz vorgestellt: a) KfW-Mittelstandsbank Gerade mit kleineren Investitionssummen sind Sie für normale Banken oft uninteressant und haben es dement- sprechend schwer, von diesen einen Kredit zu erhalten. In einer solchen Situation kommt oft die KfW-Mittelstands- bank mit dem sog. „Startgeld“ ins Spiel. Zu beachten ist hier, dass Sie die Beantragung bereits in der Planungs- phase Ihres Unternehmens vornehmen und jünger als 50 Jahre sein müssen. Die Obergrenze des Startgelds liegt bei 100.000 € und Sie müssen für Ihre geplante Gründung Ih- rereseits ein Eigenkapital von mindestens 20% beisteuern. Nähere Informationen, auch zu weiteren Gründungsdar- lehen der KfW, erhalten Sie unter www.kfw.de. b) Spezi fi sche Programme der Bundesländer Oftmals gibt es spezifische regionale Fördermöglichkeiten der öffentlichen Hand. Besonders in strukturschwachen Gebieten, v. a. in Ostdeutschland, stehen die Chancen gut, dass Sie für ein regionales Förderprogramm in Betracht kommen. Hierbei kann es sich sowohl um Zuschüsse als auch um Darlehen handeln. Auch hier erhalten Sie einen Überblick u. a. unter www.kfw.de. Speziell für das Saar- land kann Ihnen der sog. „Förderassistent“ weiterhelfen, den Sie unter http://www.buergerdienste-saar.de/zfinder- saar-web/startAssistant finden und der Ihnen Aufschluss über die spezifisch im Saarland vorhandenen Fördermög- lichkeiten geben soll. c) Beratungsförderung Hinzu bietet die KfW Ihnen einen erheblichen Zuschuss zu einem Gründungscoaching. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Statistisch sind gecoachte Gründer er- folgreicher als ungecoachte. Daher ist für die KfW die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren Kredit auch tatsäch- lich zurückbezahlen können, größer, wenn sie Sie bei Un- ternehmensgründung und -führung nicht nur finanziell, sondern auch fachlich unterstützt. Der Zuschuss, den die KfW leistet, beträgt bis zu 4.500 €. Auch hierzu finden Sie alle relevanten Informationen unter www.kfw.de.

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