Broschüre Existenzgründung 1

lich Zweigstelle ist), frühere Betriebsstätte), • zur angemeldeten Tätigkeit,

16. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) 17. Holzschuhmacher 18. Holzblockmacher 19. Daubenhauer 20. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) 21. Muldenhauer 22. Holzreifenmacher 23. Holzschindelmacher 24. Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) 25. Bürsten- und Pinselmacher 26. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung 27. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration) 28. Fleckteppichhersteller 29. (weggefallen) 30. Theaterkostümnäher 37. Änderungsschneider 38. Handschuhmacher 39. Ausführung einfacher Schuhreparaturen 40. Gerber 41. Innerei-Fleischer (Kuttler) 42. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit übli- chem Zubehör) 43. Fleischzerleger, Ausbeiner 44. Appreteure, Dekateure 45. Schnellreiniger 46. Teppichreiniger 47. Getränkeleitungsreiniger 48. Kosmetiker 49. Maskenbildner 50. Bestattungsgewerbe 51. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) 52. Klavierstimmer 53. Theaterplastiker 54. Requisiteure 55. Schirmmacher 56. Steindrucker 57. Schlagzeugmacher c) Beispiel: Gewerbeanmeldung in der Landes- hauptstadt Saarbrücken Auf der Homepage der Landeshauptstadt Saarbrücken (www.saarbruecken.de) können Sie für die Anmeldung ein Formular runterladen bzw. einen online-Anmelde- vorgang nutzen. Dies ist aber in allen anderen Gemeinden ähnlich und es bestehen allgemein verwendbare Vordru- cke zur Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung verlangt u.a. Angaben • zur Person des Anmeldenden, • zum Betrieb (Zahl der geschäftsführenden Gesell- schafter (nur bei Personengesellschaften) / Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen Personen), vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlas- sungen und unselbständigen Zweigstellen), Betriebs- stätte, Hauptniederlassung (falls Betriebsstätte ledig- 31. Plisseebrenner 32. (weggefallen) 33. Stoffmaler 34. (weggefallen) 35. Textil-Handdrucker 36. Kunststopfer

• zur Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb, • zum Beginn der angemeldeten Tätigkeit, • zur Art des angemeldeten Betriebes (Industrie, Hand- werk, Handel oder sonstiges) • zur Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen, • ob eine für die angemeldete Tätigkeit notwendige Erlaubnis vorliegt, der Betriebsinhaber in die Hand- werksrolle einzutragen (und wenn ja, ob eine Hand- werkskarte vorliegt) oder • ob der Betriebsinhaber Ausländer ist (wenn ja, ob eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegt und die Erlaubnis besteht, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzuneh- men bzw. welche Beschränkungen bestehen) Zur Anmeldung müssen Sie einen gültigen Personalaus- weis mitbringen und ggf. zusätzlich eine Bestätigung über eine Eintragung in die Handwerksrolle, eine Maklerer- laubnis, ein polizeiliches Führungszeugnis bzw. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen, wenn dies für ihre Tätigkeit notwendig ist. Unterfällt ihr Un- ternehmen einem erlaubnispflichtigen Gewerbe, müssen Sie also bereits bei der Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt die entsprechende Gewerbeerlaubnis vorlie- gen. Der eingetragene Kaufmann (eK), die OHG bzw. KG sowie Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen aktu- ellen Handelsregisterauszug oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des nota- riellen Gesellschaftsvertrages sowie eine Vollmacht zum Handeln für die Gesellschaft vorlegen. Die Landeshaupt- stadt Saarbrücken erhebt für die Anmeldung eine Gebühr i.H.v. 45 Euro.

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