Broschüre Existenzgründung 1

waltskanzlei einholen. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen und kann frühzeitig Rechtsstreit vermeiden und erheblich zur Risikominimierung Ihres Gründungsvor- gangs beitragen. Meine Empfehlung lautet: Wenden Sie sich an die Kanz- lei für Wirtschafts- und Vermögensrecht und lassen Sie sich umfassend von uns hinsichtlich der „richtigen“ Rechtsform für genau Ihr Unternehmen beraten! In dieser Broschüre werden allein die rechtlichen Kriterien angeführt. Zusätzlich sollten Sie aber auch einen Steuerbe- rater in den Gründungsvorgang einbeziehen, der die Rechts- formwahl aus steuerrechtlicher Sicht bewertet.“ 1. Das Ein-Mann-Unternehmen Wenn Sie Ihre Idee allein realisieren möchten und – mit Ausnahme eines evtl. Darlehens – nicht auf externe Inves- toren angewiesen sind, dann bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten: a) Das Kleingewerbe Beginnen Sie Ihr Ein-Mann-Unternehmen „bei Null“, sind Sie in der Regel Kleingewerbetreibender. Die Rechts- ordnung stuft Sie noch nicht als „Kaufmann“ ein, da Ihre Tätigkeit am Markt noch sehr überschaubar ist. Sie können sich auf diesem Weg auch in die Selbststän- digkeit hineintasten, indem Sie Ihr Kleingewerbe z. B. neben Ihrer eigentlichen Berufstätigkeit beginnen (aber Achtung: In diesem Fall darf Ihr Gewerbe Ihren Haupt- beruf nicht beeinträchtigen und Sie dürfen auch nicht in Konkurrenz zum Unternehmen Ihres Chefs treten!). Die Voraussetzungen zur Selbstständigkeit als Kleingewerbe- treibender sind demnach gering. Sie müssen lediglich: • Ihr Gewerbe, wenn es sich um ein solches handelt, bei der zuständigen Behörde anmelden, § 14 GWO – sog. „Gewerbeschein“ • künftig Ihren Kammerbeitrag zahlen (wenn eine Pflichtmitgliedschaft besteht) • künftig eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Die Tätigkeit als Kleingewerbetreibender hat für Sie daher zunächst Vorteile: Sie müssen sich nicht ins Handelsregis- ter eintragen lassen, Sie müssen keine handelsrechtlichen Sondervorschriften beachten und insbesondere müssen Sie keine handelsrechtliche Buchführung leisten (dies spart zunächst viel Zeit und damit Geld)! Wer klein anfangen will, dem empfiehlt sich grundsätz- lich ein Tätigkeitsbeginn als Kleingewerbetreibender. Aber Vorsicht: Läuft Ihr Geschäft gut an und wächst Ihre geschäftliche Tätigkeit, so kann es passieren, dass Sie – vielleicht sogar ohne, dass Sie es mitbekommen oder wünschen – kein Kleingewerbetreibender mehr, sondern schon ein Kaufmann sind; hierzu mehr im folgenden Ab- schnitt.

Gründungsphase Der Unternehmensstart verlangt nach zahlreichen, weg- weisenden Entscheidungen seitens des Gründers. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Sie für die wesent- lichen Fragestellungen sensibilisieren, die Sie bestenfalls mit Ihrer auf Existenzgründungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei im Einzelfall besprechen. A. Die Rechtsformwahl Nachdem Ihnen die zündende Idee für Ihre Unterneh- mensgründung gekommen ist, müssen Sie zunächst ent- scheiden, welche Rechtsform die passende ist. Wollen Sie Ihr Geschäft alleine aufziehen und die Finanzierung der- art gestalten, dass Ihre Geldgeber keine Anteile an Ihrem Unternehmen erwerben, so kommt eine Organisation als Kleingewerbetreibender, (Einzel-)Kaufmann oder „Ein- Mann-GmbH“ bzw. „-UG (haftungsbeschränkt)“ in Be- tracht. Oftmals ist es so, dass Sie Ihre gute Geschäftsidee nicht alleine entwickelt haben, sondern gemeinsam mit Dritten. Vielleicht benötigen Sie auch die Hilfe Dritter, um Ihre Idee realisieren zu können. In diesen Fällen müssen Sie Ihr Unternehmen in Form einer Gesellschaft gründen. Im Gesellschaftsrecht herrscht ein „numerus clausus“; d. h., Sie müssen zwingend eine der gesetzlich vorgege- benen Gesellschaftsformen wählen und dürfen sie nicht abwandeln bzw. eine neue Form erfinden. Mögliche Ge- sellschaftsformen sind: • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), • die offene Handelsgesellschaft (OHG), • die Kommanditgesellschaft (KG), • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), • die GmbH & Co. KG, • die Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbe- schränkt) als Sonderform der GmbH, • die Aktiengesellschaft (AG) sowie • für freie Berufe die Partnerschaftsgesellschaft (PG), gegebenenfalls mit beschränkter Haftung. Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael An- ton empfiehlt : „Die Rechtsformwahl ist eine der zentralen Entscheidungen Ihrer Gründungs- phase. Es ist unumgänglich, dass Sie bzgl. der konkreten Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen Rechtsberatung bei einer auf Existenzgründungsrecht spezialisierten Rechtsan-

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