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BRANDY I WEINBRÄNDE

Als Brandy = Weinbrand darf sich ein Destillat nur bezeichnen, wenn sein Alkohol – vereinfacht gesagt - ausschließlich aus Weintrauben (oder deren Trestern) gewonnen wird und sein Alkoholgehalt mindestens 36% vol. beträgt. Die Zugabe von Aromastoffen ist, bis auf wenige Ausnahmen verboten; allerdings darf bis zu 3% Zuckercouleur hinzugegeben werden. Weinbrand ist ein EU-weit geschützter Begriff. Brandy wird überall dort hergestellt, wo auch Weinbau betrieben wird. Man destilliert in einer Brennblase entweder den vergorenen Traubensaft oder die vergorenen Traubentrester. Danach kann, nach der „Verdünnung“mit Wasser, an sich sofort abgefüllt werden. In der Praxis gönnt man den Brandys allerdings noch eine Reifezeit in Holzfässern umsowohl farblich als auch aromatisch noch die ein oder andereNuance hinzuzufügen.

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