TUI Frankreich

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Reisewissen

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Ihre Reise

Touristensteuer: Seit 2012 wird in ein- zelnen Orten/Regionen Italiens eine Touristensteuer (ähnlich der deutschen Kurtaxe) erhoben. Sollte in einer Region diese Touristensteuer erhoben werden, muss sie vor Ort direkt an den Hotelier gezahlt werden. Informationen aus dem Internet: Bitte haben Sie Verständnis, dass für Infor- mationen zu Hotels etc. aus dem Inter- net bzw. aus anderen nicht von TUI selbst veröffentlichten Quellen keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden kann. Ihre Gastgeber richtungen, wie z. B. Gasboiler und Herde, entsprechen im Ausland nicht immer den von Ihnen gewohnten Stan- dards. Bitte beachten Sie daher unbe- dingt die Benutzungshinweise. In man- chen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Strom- versorgung kommen. Lang anhaltende Trockenzeiten können zu Wasserknapp- heit führen. Leitungswasser sollte nicht als Trink- wasser verwendet werden. Klimatisch bedingt kann es zu Problemen bei der Wasserversorgung kommen. Trinkgeld: In den Urlaubsländern freut man sich im Servicebereich über ein angemessenes Trinkgeld. Nichtrauchergesetze: Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Nichtraucherge- setze Ihres Urlaubslandes. Ein Verstoß kann unter Umständen mit Strafen belegt sein. Drogen: Besitz, Handel und Konsum von Drogen sind verboten und werden schwer bestraft. Telefonkosten: Die Gesprächskosten für Festnetzverbindungen in Ihre Hei- mat sind recht hoch. In den meisten Hotels wird pauschal eine Mindestzeit berechnet. Telefonieren mit dem Mobil- telefon (GSM Standard) ist in vielen Ländern möglich. Für nähere Informati- onen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter. Filmen und Fotografieren von militäri- schen Anlagen, Werften, Flughäfen, etc. ist in vielen Ländern nicht gestattet. Bitte zeigen Sie Einfühlungsvermögen beim Fotografieren von Personen und fragen Sie vorher um Erlaubnis. Technische Einrichtungen, Wasser- und Stromversorgung: Technische Ein-

Strände: Wo die Strände in den Urlaubsländern öffentlich sind, sorgt die jeweilige Gemeinde allein für die Strandhygiene. Unter bestimmten Wit- terungsbedingungen werden manchmal Seetang, Algen u. ä. angeschwemmt. Außerdem sind nicht zwingend hotelei- gene Liegen am Strand vorhanden. An öffentlichen Stränden sind Liegen und Schirme in der Regel gegen Gebühr von Fremdanbietern erhältlich. Lärm: Wenn wir in unseren Ausschrei- bungen auf Diskotheken, Bars, etc. hin- weisen, kann es zu Lärm kommen, der die eigene Toleranzgrenze unter Umständen überschreitet. Bautätigkeit: Jedes Hotel muss von Zeit zu Zeit renoviert werden. Darüber hinaus können Baustellen von heute auf morgen entstehen, oder Bauarbeiten werden nach langer Pause plötzlich wie- der aufgenommen. Natürlich informie- ren wir Sie, sobald wir von gravierenden Bauarbeiten in Ihrem oder um Ihr Hotel herum erfahren. Souvenirs: In vielen Ländern ist das auf uns oft aufdringliche wirkende Kunden- werben alltäglich und das Verkaufen eine eigene „Kunst“. Wenn Sie nicht handeln möchten, empfehlen wir Ihnen u. a. staatlich geführte Kunstgewerbelä- den. Ihre Unterkunft Kategorie: Mit unseren „TUI Sonnen“ haben wir nach eigenen Maßstäben alle Hotels, Bungalows und Appartements in Ihrem Zielgebiet klassifiziert. Diese Bewertung kann durchaus von der lan- deseigenen Kategorie abweichen. Kaution: Bitte beachten Sie, dass einige Hotels zur Sicherheit eine Kaution (Bar- geld) verlangen (dieser Betrag wird bei Abreise mit der Konsumierung der Ext- ras wie Minibarbenutzung etc. verrech- net), wenn keine Kreditkarte vorgelegt wird. Kleidung: Die Garderobe richtet sich nach den Ansprüchen und Gepflogen- heiten Ihres gebuchten Hotels und Ihres Urlaubslandes. Abends sind für Herren in Hotels in der Regel lange Hosen erwünscht. Zimmer: Sie haben Anspruch, in der Zimmerkategorie untergebracht zu wer- den, die Ihnen bestätigt wurde. Die Ein- teilung der Zimmer obliegt allerdings

Anreise mit dem PKW: Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern eine Maut- bzw. Vignettenpflicht besteht. Nähere Auskünfte erteilt der ADAC oder ÖAMTC bzw. der TCS. Bitte beachten Sie auch die örtlichen Verkehrssicher- heitsvorschriften. In Ihren Reiseunterla- gen bzw. Ihrem Reiseplan finden Sie die Adresse Ihrer Urlaubsunterkunft sowie die Ihres Ansprechpartners vor Ort. Zimmerschlüssel und wichtige Informa- tionen über Ihren Urlaubsort bekom- men Sie bei der Ankunft. In vielen Hotels und Ferienwohnungen können Sie täglich anreisen. Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit verkehrsreiche Tage und Zeiten zu meiden. Falls Sie eine Ferienwohnung gebucht haben und es nicht schaffen, zu der angegebe- nen Ankunftszeit an Ihrem Urlaubsort zu sein, rufen Sie bitte unbedingt Ihren Ansprechpartner vor Ort an. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie später nicht vor verschlossenen Türen stehen. Haustiere: Wenn Sie Ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen wollen, informieren Sie sich über die Möglichkeiten bitte vor Buchung bei Ihrem Reisebüro. Auch wenn Sie Ihr Haustier mitnehmen kön- nen, kann es sein, dass Sie sich mit ihm nicht in allen Hotelbereichen aufhalten dürfen. Urlaubssouvenirs und Artenschutz: Das Washingtoner Artenschutzabkom- men (CITES) schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, indem es die Ein- und Ausfuhr von Tie- ren und Pflanzen sowie von Produkten aus diesen stark einschränkt oder sogar ganz verbietet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen wird in Europa strafrechtlich geahndet. Was Sie beispielsweise nicht aus Ihrem Urlaub mitbringen dürfen: l Alpenpflanzen (z. B. Edelweiß, Enzian), Orchideen- und Sukkulenten- arten l lebende oder ausgestopfte Vögel (z. B. Greifvögel, Eulen, Flamingos, Krani- che) l Felle von Wildkatzen und Bären l Land- oder Wasserschildkröten l Souvenirs aus Korallen (z. B. Korallen- ketten), bestimmte Muscheln oder Schnecken, Seepferdchen l Kaviar Weitere Informationen erhalten Sie unter www.artenschutz-online.de, beim Bundesamt für Naturschutz (www.bfn. de) oder in Österreich beim Bundesmi- nisterium für Finanzen (www.bmf.gv.at).

Gesundheit: Als Reisender sollten Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; erforderlichen- falls sollte ärztlicher Rat über Throm- bose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Informationen erhal- ten Sie bei den Gesundheitsämtern, rei- semedizinisch erfahrenen Ärzten, Tro- penmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklärung. Bargeldlose Zahlung: Reisende, die mit ihrer Kredit-, EC- oder einer sonstigen Zahlungskarte im Ausland bezahlen oder Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. Kindereinträge im Reisepass: Bitte beachten Sie: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Mindestteilnehmer: Bei einigen unse- rer Angebote schreiben wir eine Min- destteilnehmerzahl aus. Wenn es nicht genug Interessenten für Ihre Reise gibt, versuchen wir, Ihnen ein alternatives Angebot zu machen. In ganz seltenen Fällen müssen wir die Reise absagen. Dann informieren wir Sie spätestens fünf Wochen vor dem gebuchten Ter- min. Mindestaufenthalt: Bis auf wenige Ausnahmen sind unsere Hotels tage- weise – je nach Flugangebot – buchbar. Eine tägliche An- und Abreise ist also fast immer möglich. Sport- und sonstiges Sondergepäck: Wenn Sie Sportgeräte oder anderes Sondergepäck mitnehmen wollen, so müssen Sie dieses rechtzeitig, mindes- tens 14 Tage vor Abflug, bei Ihrem Rei- sebüro oder per Internet bei der jeweili- gen Fluggesellschaft anmelden. Das Sondergepäck muss transportgerecht verpackt und von Ihnen zum Flughafen transportiert werden; ggf. ist auch die Vorlage eines Versicherungsnachweises erforderlich. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, den Inhalt des Son- dergepäcks zu prüfen und ggf. die anwendbaren Übergepäck-Raten zu berechnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle.

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