AKWL MB 2-2013 - 15.05.2013

02 / 2013

14 apothekenbetrieb/BERATUNGSECKE

Ether zur Teppichreinigung: Kein Kontrahierungszwang Als Grundlage zur Herstellung von Suchtstoffen geeignet

In den vergangenen Monaten ha- ben wir wiederholt Anfragen zur Abgabe von (Diethyl-)Ether zur Tep- pichreinigung erhalten. Die Abgabe ist nicht ausdrücklich untersagt. Nach Rücksprache mit Sachverständigen gibt es jedoch keinen zwingenden Grund für den Einsatz von Ether zur Teppichreinigung. Ether ist als Grundstoff für die uner- laubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen geeignet. Er steht daher nach dem Grundstoff- überwachungsrecht (GÜG; Kategorie III) unter besonderer Überwachung.

Ungewöhnliche Aufkäufe und Anfra- gen nach Ether sind der Grundstoff- überwachungsstelle des Zollkriminal- amtes zu melden. Es besteht kein Kontrahierungszwang für die Abgabe von Chemikalien. Die Abgabe liegt im Ermessen wie auch in der Verantwortung des Apothekers. Sie ist nur zulässig, wenn unverdäch- tige, legale und vernünftige Verwen- dungszwecke angegeben werden und die geforderte Menge angemes- sen erscheint. Es muss ausgeschlossen sein, dass der Erwerber sich selbst oder andere mit der Chemikalie ge-

fährdet. Bei der Abgabe von Ether ist auf jeden Fall die Identität des Erwer- bers festzustellen (§ 3 Chemikalien- verbotsverordnung). Wir empfehlen, eine Empfangsbestätigung nach § 3 Chemikalienverbotsverordnung bzw. eine Endverbleibserklärung nach GÜG mit Angabe der Zweckbestim- mung ausfüllen zu lassen. Nähere Informationen zum Grund- stoffüberwachungsrecht und zur Grundstoffüberwachungsstelle fin- den Sie auf unseren internen Interne- tseiten in der Rubrik „Infos Pharma- zie, Viel gefragt: BtM“.

BERATUNGSECKE

„ Ready for take off “ Bevor ein Flugzeug sich in die Lüf- te erhebt, haben Pilot und Co-Pilot alle sicherheitsrelevanten Systeme gecheckt. Und sie haben für den geplanten Flug wichtige Entschei- dungen getroffen: Dass z. B. die vorhandene Kerosinmenge ausrei- cht, um das Ziel auch zu erreichen. Erst dann gibt es das Signal „Ready for take off“. Die Fluggäste verlassen sich auf die- sen hohen Sicherheitsstandard und brauchen ihn nicht zu hinterfragen. Oder haben Sie schon einmal ge- hört, dass ein Fluggast beim Betre- ten der Maschine im Cockpit nach-

gefragt hätte, ob denn die Bremsen auch in Ordnung sind und ob die Ke- rosinmenge für den Flug ausreichend ist? Der hohe Sicherheitsstandard ist notwendig, weil das Fliegen als Fort- bewegungsart gewisse Risiken birgt, die es zu minimieren gilt. Auch die Arzneimitteltherapie ist ein risikobehafteter Prozess. Deshalb ist es wichtig, dass in jeder Beratung die sicherheitsrelevanten Punkte hinter- fragt werden. Der Beratende muss dann aufgrund von Fakten und Informationen die wichtigen Entscheidungen treffen.

Nämlich, ob die Grenzen der Selbst- medikation überschritten sind und ob dieser Arzneistoff oder dieses Arzneimittel für den Kunden über- haupt geeignet ist. Erst dann kann es im übertragenen Sinne für Ihre Kunden heißen „Rea- dy to take off“. Viele Kunden fra- gen auch hier nicht nach, weil sie darauf vertrauen, dass ihre Apothe- ke vor der Abgabe alle sicherheits- relevanten Aspekte überprüft hat und sie darauf aufmerksam machen würde, wenn es etwas Besonderes zu beachten gäbe.

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