RSD_F011 Allgemeine Informationen zur Anerkennung

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W I S S E N & A U S K U N F T

Allgemeine Informationen zur Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen Gultig ab 01.01.2022

Wir freuen uns, dass Sie planen, Rehasport zukünftig über den RehaSport Deutschland e.V. anzubieten. Bitte studieren Sie die vorliegenden, allgemeinen Informationen aufmerksam; wir helfen Ihnen danach bei der Beantwortung Ihrer konkreten Fragen sehr gerne weiter. Der Rehabilitationssport Die positiven Auswirkungen von Sport, Training und Bewegung auf Körper, Geist und Seele bestreitet niemand. Ziel ist es deshalb, alle Menschen, insbesondere mit Funktions-, Belastungs- und Aktivitätseinschränkungen, zum langfristigen und eigenverantwortlichen Sporttreiben zu motivieren. Bei bestehenden Einschränkungen gem. § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX1 existiert ein Rechtsanspruch auf Sport. Dieser ist als Rehabilitationssport im § 64 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch IX festgeschrieben. 1 Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, gibt es die sogenannte Rahmenvereinbarung (aktueller Stand: 01. Januar 2022). Dort sind alle für die praktische Umsetzung des Rehasports geltenden Regelungen schriftlich fixiert. Auch die Qualifikation der Übungsleiter ist durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [BAR] vorgegeben (aktueller Stand vom 01. Januar 2020). Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben z.B. in der bisherigen Gruppe oder im Rahmen eines anderen Angebots auf eigene Kosten zu motivieren. Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keiner „Budgetierung“. Der RehaSport Deutschland e.V. 2005 wurde der RehaSport Deutschland e.V. (RSD) als branchenübergreifender Berufsverband gegründet, der alle qualifizierten Anbieter vertritt. Der RSD hat mit den Kostenträgern für alle Bundesländer Vereinbarungen zur Durchführung des Rehabilitationssports abgeschlossen. Eine Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen ist somit für jeden qualifizierten Anbieter bundesweit möglich. Die Anerkennung Wir geben Ihnen folgenden Umsetzungsleitfaden an die Hand und empfehlen Ihnen, diesen sorgfältig durchzuarbeiten. Zu Ihrer eigenen Unterstützung haben wir die Checkliste„Mein Weg zum Rehabilitationssport“ angefügt. Die Rahmenvereinbarung Lesen Sie die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2022 ; diese ist die Grundlage zur Durchführung von Rehabilitationssport und die Inhalte müssen allen Rehasportverantwortlichen vertraut sein.

1 § 2 SGB IX Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem fur das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn dieBeeinträchtigung zu erwarten ist.

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