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Aktuelles

Selbstzahler | Steuerbescheid rechtzeitig einreichen Sie zahlen Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche - rung selbst, weil Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung erzielen? Dann ist es wichtig, uns Ihren Steuerbescheid möglichst zeitnah einzureichen, denn so können wir Ihre Beiträge korrekt berechnen.

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So werden Beiträge für Selbstzahler berechnet Seit 2018 gilt für sogenannte Selbst- zahler ein neues gesetzlich festgelegtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge: Schritt 1: Vorläufige Beitragserhebung Ihr bei uns vorliegender aktuellster Einkommensteuerbescheid dient als Grundlage für die Erhebung Ihrer Kran- ken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Aus den darin genannten Einkünften berechnen wir Ihre Beiträge, die zu- nächst vorläufig gelten. Schritt 2: Endgültige Beitragsfestsetzung Die endgültige Berechnung erfolgt, sobald uns der vom Finanzamt ausge- stellte Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorliegt. Wir prüfen also rückwirkend, ob Ihre Bei- träge auch Ihrer tatsächlichen Einkom- menssituation entsprechen. Ergeben sich hierdurch niedrigere Beiträge als vorläufig erhoben, erstatten wir Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge selbstver- ständlich zurück. Ergeben sich höhere Beiträge, müssen Sie die Differenz nachzahlen.

Der eingereichte Einkommensteuerbe- scheid dient wiederum ab dem Folge- monat des Ausstellungsdatums für die nächste vorläufige Beitragserhebung. Unser Tipp: Senden Sie uns Ihren neu- en Einkommensteuerbescheid, sobald er Ihnen vorliegt. Wir passen Ihre Bei- träge dann umgehend an Ihre aktuelle Für das Einreichen des Einkommensteu- erbescheids haben Sie bis zu drei Jahre Zeit. Diese drei Jahre gelten ab Beginn des Folgejahres, für das der Einkom - mensteuerbescheid ausgestellt wird. In der Übersicht sehen Sie, bis wann Sie die Einkommensteuerbescheide bei uns spätestens einreichen müssen. Einkommenssituation an. Dreijährige Ablauffrist

Wird der Einkommensteuerbescheid innerhalb der drei Jahre vorgelegt, passen wir Ihre Beiträge wie beschrie- ben an. Wird der Einkommensteuerbescheid nicht innerhalb dieses Zeitraums vorge- legt, sind wir verpflichtet, Ihre Beiträge rückwirkend und endgültig mit dem Höchstbeitrag festzusetzen. Wichtig: Sollten Sie es versäumt haben, uns einen aktuellen Einkommensteu- erbescheid zuzusenden, und haben daraufhin einen Beitragsbescheid mit dem Höchstbeitrag erhalten, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Nach Versand des Beitragsbescheids haben wir noch einen Monat die Mög- lichkeit, den

Bei allen Fragen hilft Ihnen unser Team Selbst- zahler gerne: 040 526777-1241.

Kalenderjahr Ablauffrist 2018 31.12.2021 ACHTUNG! Fristende tritt in Kürze ein. 2019 31.12.2022 2020 31.12.2023 2021 31.12.2024

Höchstbeitrag zurückzuneh- men. Mel- den Sie sich erst danach,

besteht leider keine Möglich- keit mehr, den Beitrag zu verändern.

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