Broschuere Rauchwarnmelder

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KEIN ZUHAUSE OHNE RAUCHWARNMELDER

Küche, Bad: Hier gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Normale Rauchwarnmelder sind für Räume mit starker Dampf-, Rauch- oder Staubentwicklung nicht geeignet. Für diese Räume gibt es allerdings Spezialmelder, wie z. B. Wärmemelder. Es empfiehlt sich, bei Räumen, die größer als 60 m² sind, einen weiteren Rauchwarnmelder anzubringen. Das Recht und die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft gebühren entsprechend der gesetzlichen Vorgabe dem unmittelbaren Besitzer, bei Wohnraummietverhältnissen also dem Mieter.

Quelle der Grafik: www.rauchmelder-lebensretter.de

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