Mattpost 11 | 09/2012

NEWS

Mitteilungen der Verwaltung Deponieren von Gegenständen in den allgemeinen Räumen (Keller, Estrich) und bei den Containerplätzen

Peter Joller In letzter Zeit mussten wir feststellen, dass sich gewisse Mieter Rechte heraus- nehmen, die so nichtmehr gedul- det werden können. In den öf- fentlichen Räumen, z. B. Keller und Estrich, werden ganze Haus- rate (Sperrgut) zwischengelagert, dies behindert die Zugänglichkeit zu den einzelnen Abteilen und verbreitet oft unangenehme Gerüche. Wir weisen nochmals darauf hin, dass in allgemeinen Räumen wie Treppenhaus, Keller- und Estrich- gängen,Velo- und Abstellräumen,

aus Sicherheitsgründen keineGe- genstände deponiert werden dür- fen. Benutzen sie für das Lagern von Gegenständen nur ihr Kelle- rabteil (wo vorhanden das Estrichabteil). Überlegen sie sich bereits vor demKauf von neuenMöbeln, was mit den alten geschehen soll. Haben Sie sich auch schon darü- ber aufgeregt? Gebrauchte Ge- genstände stehen am Strassen- rand oder werden beim Containerplatz deponiert. Wir sind dankbar, wenn Sie dies der Verwaltungmelden, damit wir re-

agieren können und solche « Schandflecken» beseitigen können.

Sperrgut entsorgen - ganz einfach! Möbel, Stühle, Matratzen, So- fas, Teppiche, Kunststoffe, Fen- ster mit Scheiben und Bschlägen, Kinderwagen etc. können gegen eine Gebühr von CHF 0.30 pro kg können beim Ökihof Luzern Nord, Gerliswilstrasse 31, 6020 Emmenbrücke fachgerecht ent- sorgt werden.

Am Strassenrand Schönegg 1

Gesichtet an der Zimmeregg 1

Ihr Partner wenn's um's Elektrische geht!

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