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POLITIK

Projekte und deren Finanzierung umris- sen werden. Nach deren Fertigstellung stimmt die Bevölkerung jeder Gemeinde darüber ab. Nach einem positiven Er- gebnis reicht die Trägerschaft die Do- kumente mit einem Gesuch um das Parklabel beim Bund ein. Nach der Prü- fung und einem positiven Entscheid tritt der Park in die Betriebsphase ein, die zehn Jahre dauert. Alle zehn Jahre wird die Charta erneuert, und die Ge- meinden stimmen über die Weiterfüh- rung ab. Sektorübergreifende Zusammenarbeit Ein Park fördert als Zusammenschluss von Gemeindenmit gemeinsamen, in der Charta formulierten Zielen die regionale Zusammenarbeit auf eine einzigartige Weise. Charakteristisches Merkmal ist die sektorübergreifende Zusammenar- beit. Wie kaum eine andere Institution bringt ein Park Vertreter vonTourismus, Landwirtschaft, Naturschutz und Wald-

Vier Kategorien von Schweizer Pärken

Parc Naziunal Svizzer Schweizerischer Nationalpark im Enga- din, Wildnisgebiet Kat. 1a nach der In- ternational Union for Conservation of Nature (IUCN), 172,3 km². Die unge- störte Entwicklung der Natur hat höchste Priorität. Nationalpärke der neuen Generation Geschützte Kernzone(n) von mindes- tens 100 km² in den Alpen, 75 km² im Jura und auf der Alpensüdseite und 50 km² im Mittelland. Freie Entwick- lung der Natur und starke Einschrän- kung menschlicher Aktivitäten. Eine Umgebungszone umgibt die Kernzone möglichst vollständig und schützt sie vor nachteiligen Einflüssen. Wichtig sind eine naturnahe Bewirtschaftung der Kulturlandschaft, die Förderung

einer nachhaltigen Wirtschaft in der Region, Umweltbildung und -sensibi- lisierung sowie die Durchführung von Forschungsprojekten. Regionale Naturpärke Keine Zonen, Mindestgrösse 100 km². Die Gemeinden bringen grundsätzlich ihr ganzes Territorium in den Park ein. Wichtig sind die Erhaltung undAufwer- tung der Natur- und Landschaftswerte, die Förderung einer nachhaltigen Wirt- schaft in der Region sowie Umweltbil- dung und -sensibilisierung. Naturerlebnispärke Geschützte Kernzone von mindestens 4 km². Wichtig ist die freie Entwicklung der Natur in der Kernzone. nb

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SCHWEIZER GEMEINDE 3 l 2016

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