GOLFTIME weekly 3/2019 - 28. Januar 2019

auf Grund mangelhafter Zahlungen Rücklastschrif- ten gehabt‘. Wie Sie dem Kontoauszug Ihrer Man- dantin ohne Schwierigkeiten entnehmen können, hat mein Mandant seine monatlichen Abonnement- gebühren von 36,99 Euro pünktlich per Dauerauf- trag bezahlt.“ Und weiter: „Offensichtlich hat Ihre Mandantin selbst erkannt, dass Ihre Forderungen völlig haltlos sind. Denn ausweislich des eigenen Kontoauszugs hat Ihre Mandantin bereits im Juni 2017 sämtliche bis dahin geltend gemachte Mahn- und Rücklast- schriftgebühren storniert.“ Jetzt kommt’s aber: „Allerdings hat sie direkt im Folgemonat ihr unsinniges Geschäftsgebaren direkt wieder fortgesetzt, obwohl mein Mandant auch dort weiterhin die Abonnement-Gebühren per Dauerauf- trag pünklich weitergezahlt hat.“ Dr. Schaefers letzte Antwort: „Im Schreiben von Sky versucht man jetzt die Taktik zu ändern: Während Sky seine Forderungen bislang damit begründet hatte, mein Mandant habe ‚aufgrund mangelhaf- ter Zahlungen Rücklastschriften gehabt‘, behauptet man nun plötzlich, die Kosten wären durch Rück- überweisungen entstanden, weil mein Mandant Überzahlungen an Sky geleistet habe...“ u

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