Firstl-Report 87

F i r s t l - R e p o r t F a k t e n & I n f o s 23

Speziell an kleine und mittlere Unternehmen rich- ten sich zwei Angebote des Freistaates Bayern bzw. des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Ins Leben gerufen wurde ein bayerisches Umweltbera- tungs- und Auditprogramm (BUBAP). Mit diesem Pro- gramm fördert der Freistaat Bayern nicht nur Umweltbe- ratungen im Rahmen von betrieblichen Umweltprüfun- gen. Auch wird der Aufbau von Umweltmanagementsys- temen in kleinen und mittleren Unternehmen damit un- terstützt. Das erklärte Ziel des BUBAP ist es, möglichst viele Betriebe für einen freiwilligen betrieblichen Umwelt- schutz zu gewinnen. Sowohl Umweltberatungen als auch der Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder ISO 14001 bzw. die Einführung sonstiger Umweltmanagementsysteme (z. B. QuB oder ÖKOPRO- FIT) werden mit diesem Programm gefördert. Weitere Infos dazu gibt es beim Bayerischen Lan- desamt für Umwelt Tel.: 08 21 / 90 71 56 81 und auf der Internetseite des Infozentrums UmweltWirt- schaft beim Bayerischen Landesamt für Umwelt unter www.izu.bayern.de im Bereich „aktuelles“ (Registerkarte: BUBAP). wenn die tatsächliche Arbeitszeit anhand der Aufzeich- nungen nicht ermittelt werden kann), droht ein Ord- nungswidrigkeitsverfahren. In diesem Fall kann gegen den Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 25.000 € verhängt werden. Gleiches gilt, wenn die Aufzeichnungen nicht für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht durchgängig aufgezeichnet worden, kann ein Buß- geld selbst dann verhängt werden, wenn aus anderen Un- terlagen (z. B. der Lohnbuchhaltung) ersichtlich wird, dass die Arbeitnehmer den Mindestlohn immer erhalten haben. Es genügt also nicht, nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit in Stunden und Minuten festzuhalten. Zusätz- lich müssen die Uhrzeiten für Beginn und Ende notiert werden. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Auswei- tung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäu- dereinigerhandwerk wurde festgelegt, dass nunmehr auch deutsche Betriebe die entsprechenden Unterlagen auf Verlangen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf der Baustelle bereitzuhalten haben. Das sind im Einzelnen:

- Arbeitsvertrag, - Arbeitszeitnachweise (siehe dazu unten), - Lohnabrechnungen, - Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen.

Die Neuregelung sollte in der Praxis nur begrenzte Auswirkungen entfalten, da die Unterlagen nur auf Ver- langen der Prüfstelle auf der Baustelle bereit zuhalten sind. Bislang waren nur Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gem. § 2 Abs. 3 AEntG verpflichtet, alle für eine Kon- trolle der Einhaltung der Rechtspflichten erforderlichen Unterlagen in Deutschland – auf Verlangen der Finanz- kontrolle Schwarzarbeit auch auf der Baustelle – bereitzu- halten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Erstbestim- mungsrecht, wo die Unterlagen bereitgehalten werden. Bei inländischen Dachdeckerbetrieben wird dies regel- mäßig der Betriebssitz sein. Ein Muster zur Aufzeichnung der Arbeitszeit befindet sich im internen Bereich unter www.dach- decker.net, zu dem Mitgliedsbetriebe Zutritt haben.

Der Umwelt zuliebe: Mehr Nachhaltigkeit, mehr Förderung

Dieses Online-Tool enthält Informationen und Bei- spiele, wie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ihr bereits bestehendes Umweltmanagementsystem in Richtung Nachhaltigkeitsmanagement weiterentwickeln können. Als interaktives „Werkzeug“ beantwortet dieses Tool häufig gestellte Fragen: Welche Gründe gibt es für ein Nachhaltigkeitsmanagement? Welche Themen sind relevant? Wie gehe ich vor? Eine Checkliste mit Leitfaden und Praxisbeispie- len ist auf der Homepage des Infozentrums Umwelt- Wirtschaft eingestellt unter www.izu.bayern.de/ nachhaltigkeitsmanagement

Ein neues Online-Tool „Nachhaltigkeitsmanage- ment für KMU“ wurde jetzt ebenfalls vom Bayeri- schen Landesamt für Umwelt bereit gestellt.

BAYERISCHES DACHDECKERHANDWERK

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