Fortbildung aktuell [ Themen & Termine ] 3/2018

VORTRAG

A M T S - R E L E VA N T

Ginkgo und Co. Arzneimittel mit unerwünschten Wirkungen auf die Blutgerinnung

Nummer 7

A

Auf Grund der Fülle an Arzneimitteln mit direkter Wirkung auf das Gerinnungssystem sind einige von ihnen nicht sehr präsent. Auch durch die Zunahme der Polymedikation, vor allem bei älteren Patienten, ist es keine Seltenheit, dass Arzneimittel eingenommen werden, die eine unerwünschte Wirkung auf die Blutgerinnung haben. Es kann zu unge- planten, relevanten Blutungskomplikationen kommen. Aber auch die Induktion des Gerinnungssystems kann entscheidende Nebenwir- kungen verursachen. Vor allem bei Patienten mit thrombophiler Neigung können be- stimmte Arzneistoffe Thrombosen oder Embolien induzieren. Lernziele: > Praktische Hinweise für einen sicheren Einsatz von Arzneimittel mit unerwünschten Wirkungen auf die Blutgerinnung geben können > Die klinische Relevanz beurteilen können > Die Therapeutische Konsequenz aus Gegenanzeigen und Anwendungsbeschränkun- gen ableiten können

3 Punkte  |  Kategorie 3

Termine & Orte: a) Mittwoch, 15.05.2019 in Münster b) Mittwoch, 22.05.2019 in Dortmund c) Mittwoch, 29.05.2019 in Bielefeld jeweils von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Referentin: Dr. Sara Beheiri-Elsner Apothekerin, Münster

Teilnahmegebühr: 20 Euro Ansprechpartnerin: Waltraud Dalhus , Tel. 0251/52005-32

Opioid-Substitution Die vielfältigen Aufgaben der Apotheken unter Beachtung der neuen BtMVV

Nummer 8

A 

Die Aufgabe der Apotheke ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimit- telversorgung der Bevölkerung. Dazu zählt im Rahmen der Suchttherapie die Ver- sorgung des Arztes und der Suchtpatienten mit den für die Therapie notwendigen Substitutionsmitteln. Zur „Vergabe zum unmittelbaren Verbrauch“ liefern Apotheken direkt in die ärzt- liche Praxis. Ärzte können mit Apotheken und weiteren Institutionen zusammenarbei- ten, um während des Praxisurlaubs oder an Wochenenden die Versorgung mit Substitu- tionsmitteln sicherzustellen. Im Rahmen der Take-Home-Verordnung teilen Apotheken entsprechend der ärztlichen Verordnung flüssige Substitutionsmittel in kindergesicher- te Einzeldosen ab oder „einzeln“ Tabletten aus und geben diese dem Patienten mit nach Hause. Da jede Apotheke dazu verpflichtet ist, von Patienten vorgelegte Verordnungen von Substitutionsmitteln zu beliefern, tragen Apotheken in einem hohen Maße zur hochwertigen Versorgung der Substitutionspatienten bei. Lernziele: > Die verschiedenen Verordnungs- und Vergabemöglichkeiten unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Regelungen erläutern können > Notwendige Informationen zur Herstellung von Rezepturarzneimittel zur Opioid- Substitution wiedergeben können

3 Punkte  |  Kategorie 3

Termine & Orte: a) Mittwoch, 06.02.2019 in Dortmund b) Mittwoch, 13.02.2019 in Bielefeld c) Mittwoch, 27.02.2019 in Münster jeweils von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Referent: Heinrich Queckenberg Apotheker, Gelsenkirchen

Teilnahmegebühr: 20 Euro Ansprechpartnerin: Waltraud Dalhus, Tel. 0251/52005-32

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