Sparkasse-Bekleidung

Exklusivitätsvereinbarung

S/38

Die Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen zur Präsenta­ tion, Ansicht oder Herstellung von Bekleidungs­ stücken überlassenen Unterlagen, insbesondere Entwürfe, Muster, Modelle, Zeichnungen, Schnitte, Stoffqualitäten, Designs und/oder Herstellungs­ anleitungen sind ausschließlich für die Zwecke der OUTFIT Gesellschaft mbH und nach deren Anwei­ sung zu verwenden. Des Weiteren sind die aus den präsentierten oder überlassenen Unterlagen gewonnenen oder ersicht­ lichen Kenntnisse nicht für die Produktion gleicher oder ähnlicher Bekleidungsstücke zu verwerten, die ohne Zustimmung der OUTFIT Gesellschaft mbH Dritten angeboten werden.

Diese Vereinbarung besteht unabhängig davon, ob die präsentierten oder überlassenen Unterlagen als Betriebsgeheimnisse der OUTFIT Gesellschaft mbH zu betrachten sind und/ oder ob es zu einem (Liefer-) oder (Zusammenarbeits-) Vertrag zwischen der OUTFIT Gesellschaft mbH und Ihrem Unterneh­ men kommt.

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