Kuoni Arabien 2016-2016

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GOOD TO KNOW

Ramadan Der Beginn des Fastenmonats wird durch die exakte Messung des Mondstandes erst wenige Tage vor Beginn bestimmt. Er dürfte vom 6.6.–5.7.16 dauern. Der Ramadan ist für die islamische Welt das wichtigste religiöse Ereignis. In dieser Zeit dürfen gläubige Muslime tagsüber weder essen, trinken noch rauchen. Von Touristen wird dies in der Öffentlichkeit auch erwartet. Es kommt vor, dass ein Teil (nie alle) der Bars oder Restau- rants geschlossen bleibt oder Getränke und Speisen nicht überall serviert werden. In den Hotels und Restaurants finden in der Regel keine Live-Darbietungen statt. Alkohol können Sie nur im Hotel- zimmer aus der Minibar oder in den Restaurants nach Sonnen- untergang konsumieren. Die meis- ten Hotels verfügen über so ge- nannte «Ramadan-Zelte», die eine authentisch-arabische Atmosphäre bieten. Selbst wenn Sie in dieser Reisezeit mit Einschränkungen rechnen müssen, erleben Sie dafür ein Stück islamische Tradition hautnah.

Alkohol Öffentlicher Alkoholkonsum ist in den arabischen Ländern generell verboten, bezieht sich jedoch nicht auf Hotels und touristische Einrichtungen. In geschlossenen Hotelanlagen wird Alkohol ausge- schenkt (Einschränkungen siehe Ramadan). Nur im Emirat Sharjah besteht ein generelles Verkaufs- verbot für Alkohol. Sitten und Bräuche Gewisse Sitten und Bräuche müssen in islamischen Ländern unbedingt respektiert werden: Das Tragen von Shorts oder ärmellosen und weit ausgeschnittenen Oberteilen und durchsichtiger Kleidung ist ausserhalb des Hotelareals unpas- send. Bevorzugen Sie Schulter- oder Kniebedeckende Kleidung. Bitte beachten Sie, dass die Strände öffentlich sind und das Nackt- und Oben-ohne-Baden überall verboten ist. Der Austausch von Zärtlich- keiten in der Öffentlichkeit sollte vermieden werden. Wenn Sie Menschen fotografieren möchten, bitten Sie immer um Erlaubnis. Verschleierte Frauen, prominente Persönlichkeiten und militärische Anlagen dürfen nicht abgelichtet werden. Moscheen sind für Touris- ten nur beschränkt zugänglich.

Nebenkosten/Trinkgeld Die Kosten für Essen, Getränke, Ausflüge, etc. entsprechen in etwa dem Niveau der Schweiz, abhängig von Ihrem Anspruch und gebuchten Hotel. Ein Trinkgeld von 5–10% ist üblich. Feiertage/Staatsfeiertag Religiöse Feiertage sind abhängig vom Mond und verschieben sich von Jahr zu Jahr. An folgenden islamischen oder staatlichen Feier- tagen ist mit beschränkten Öffnungszeiten bei Sehenswürdig- keiten zu rechnen: h 11.10.16 Aschura (Fasten- & Ret- tungstag des Propheten Moses) h 12.12.16 Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad) h 6.6.–5.7.16 Ramadan Tag h 5.–7.7.16 Fastenbrechen-Fest (Ende des Fastenmonats) h 12.9.16 Opferfest h 3.10.16 Islamisches Neujahr Das islamische Wochenende ist Freitag/Samstag. Am Sonntag wird normal gearbeitet. Bettensteuer Seit dem 1.4.2014 muss in Dubai eine Bettensteuer bezahlt werden. Die Kosten betragen je nach Über- nachtungskategorie zwischen AED 7.– und AED 20.– pro Zimmer und Nacht (zahlbar vor Ort im Hotel).

Early Check-in/Late Check-out Bei Morgen- oder Nachtflügen kann nicht gewährleistet werden, dass Sie das Zimmer bereits früher beziehen resp. später abgeben können. Viele Hotels verlangen automatisch eine Buchung der vorangehenden resp. nachfolgenden Nacht. Teilweise werden auch spezielle Tageszimmerpreise ange- boten (bei Late Check-out). Generell gilt: Check-in 14.00–15.00 Uhr, Check-out 10.00–12.00 Uhr. Besonderes Bitte beachten Sie, dass in seltenen Fällen die Regierung bei Staats- empfängen und/oder wichtigen Messen ganze Hotels in Anspruch nehmen kann. Das führt unter Umständen dazu, dass Sie (auch kurzfristig) in ein anderes Hotel einquartiert werden müssen. Wir bemühen uns dann, Ihnen eine gleichwertige Unterkunft zu orga- nisieren. Allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Beste Reisezeit Von Oktober bis April herrschen angenehme Temperaturen. Von Mai bis September kann es sehr heiss und schwül werden. Pools in den meisten Hotels werden im Sommer gekühlt und im Winter beheizt.

Visumspflicht Für alle vier Länder besteht die Visumspflicht. Als Schweizer Bürger oder Bürger angrenzender EU- Staaten erhalten Sie das Visum direkt bei der Einreise in das jewei- lige Land. Die Kosten sind für den Oman ca. OMR 20.– (ca. CHF 50.–) für Qatar QAR 100.– (ca. CHF 30.–) zahlbar vor Ort in Landeswährung (das Visum für Qatar ist mit Kredit- karte zu bezahlen). Neu bietet Jordanien ein kostenloses Visum an, welches vorab eingeholt werden muss. Für VAE ist das Visum kosten- los. Bürger anderer Nationalitäten wenden sich bitte an ihr Reise- büro. Für die VAE organisieren wir gerne das Visum gegen eine Bear- beitungsgebühr von CHF 100.– (DXB MISVIS).

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