Pfarrbrief März 2026

 Wie und wo werde ich medizinisch versorgt?

 Wer handelt und entscheidet für mich?

 Wie werden meine Interessen gewahrt?

 Und was geschieht mit meinem Vermögen?

Entgegen landläufiger Meinung sind regelmäßig nicht einmal die Ehepartner oder Kinder berechtigt, den Betroffenen zu vertreten oder Auskünfte zu verlangen. Eine rechtssicher gestaltete Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung kann diese Lü cken zuverlässig schließen. Auch der potentielle Erbfall fordert Überlegungen zu Lebzeiten, wesentlich zu der Frage: Wer soll nach meinem Tod mein Vermögen erhalten? Ohne die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament) bestimmt das Gesetz, wer erbt und wie viel. Meist aber sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden - dann ist die Errichtung eines gut formulierten Testaments unabdingbar.

Viele sind erst in fortgeschrittenem Alter dazu bereit, sich mit diesen Themen zu be fassen, doch kann es sinnvoll sein, frühzeitig Regelungen zu treffen.

kirche.kunst.kultur lädt zu einer Vortragsveran staltung mit Kaffee und Kuchen

am: Sonntag, 01. März 2026

um: 14.30 Uhr

in das Pfarrheim nach Ellar, Kirchstraße 12 ein.

Rechtsanwalt und Notar Jörg Diefenbach wird zum Thema „Vorsorgevollmacht, Pa tientenverfügung und Testament" über Grundsätzliches und Wesentliches informie ren, rechtliche Empfehlungen geben und dies mit Beispielen aus seiner langjährigen Berufserfahrung unterlegen.

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