Greenhouse Patent

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Mindestabstand zwischen der wandnahen Trägerebene und der wandfernen Trägerebene verhindert auch, dass die Feuchtigkeit der Pflanzen an der wandfernen Trägerebene direkt auf die Wand- bzw. Gebäudefassade übergeht. So kann Schimmelbildung und Materialermüdung verhindert werden. Auch wirkt sich der Mindestabstand als Schallbarriere 5 auf. So können Außengeräusche gedämpft werden und insgesamt zur Verbesserung des Schallschutzes des Gebäudes beigetragen werden. Zusätzlich bietet das Wandbegrünungssystem Schutz vor äußeren Einflüssen wie Staub, Schmutz und UV Strahlung, die langfristig zu Verschmutzungen, Verfärbungen oder einem Ausbleichen der Wand bzw. Gebäudefassade führen können. Die Begrünung fungiert als natürliche Barriere, 10 die die Wand abschirmt und somit das Material schont. Dadurch bleibt die Optik des Gebäudes länger erhalten, während gleichzeitig der Pflegeaufwand für die Gebäudefassade reduziert wird. Überraschend hat der Anmelder auch festgestellt, dass ab einem Mindestabstand von 45 15 cm der Pflanzen von der Wand die Pflanzen durch verbesserte Luft- und Lichtverhältnisse stark in ihrem Wachstum gefördert werden. So scheint dieser Mindestabstand zwischen den Ebenen eine verbesserte Luftzirkulation in Pflanzennähe zu ermöglichen, was zu einem gesünderen und schnelleren Pflanzenwachstum führt. Besonders bevorzugt kann der Abstand zwischen der wandnahen Trägerebene und der wandfernen Trägerebene etwa 60 20 cm betragen. Bei einer weiteren Vergrößerung des Abstands nehmen positive Effekte wie beispielsweise Pflanzenwachstum, Schallschutz und Dämmungseffekt ab oder sind gleichbleibend. Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die statische Trägervorrichtung Zwischenträger auf, die sich senkrecht zwischen der wandnahen Trägerebene und der 25 wandfernen Trägerebene erstrecken und die wandnahe Trägerebene mit der wandfernen Trägerebene verbinden. Die Zwischenträger weisen vorzugsweise eine Mindestlänge von 40 cm, besonders bevorzugt 45 cm, weiterhin bevorzugt 50 cm auf. Beispielsweise können die Zwischenträger

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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